Wasserversorgung

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Presseecho auf das OVG-Urteil

Dresdner Neueste Nachrichten vom 16.06.2010 Seite 4

Radeberg unterliegt im Trinkwasserstreit vor Gericht
Einwohner mussten zu viel zahlen / Kaum Aussicht auf Rückerstattung / Richterspruch am OVG in Bautzen mit grundsätzlicher Bedeutung

Dresden (DNN). Das sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) hat wesentliche Teile der Wasserversorgungssatzung der Stadt Radeberg aus dem Jahr 2003 für unwirksam erklärt. Grund: Die Kommune hat zwischen 1997 und 1999 ungerechtfertigt Sonderabschreibungen in den Trinkwasserpreis einfließen lassen. Dies führte zu einer erheblichen Kostenüberdeckung, sprich Gewinn zulasten der Gebührenzahler. Konkret geht es um die stolze Summe von 1,66 Millionen Euro.

Bemerkt hatte dies als einziger Stadtrat Michael Spiegel (Freie Wähler). Der gelernte Verwaltungs-Betriebswirt legte die fehlerhafte Satzung im Juli 2004 dem OVG zwecks abstrakter Normenkontrolle vor und erstritt ein Urteil von grundsätzlicher Bedeutung für Gebührenzahler in ganz Sachsen.

Der 5. Senat unter dem Vorsitz von Richter Michael Raden urteilte, dass die Gesamtkosten der Einrichtung so hätten kalkuliert werden müssen, dass sich keine unangemessen hohe Gewinne ergeben. Dieser Umstand beruht auf der Tatsache, dass die Trinkwasserversorgung eine sogenannte Pflichtaufgabe ist und Kommunen in diesem Bereich keine Gewinne erwirtschaften dürfen. "Aus diesem Grund hätte die Stadt Radeberg in den Folgejahren den Trinkwasserpreis deutlich senken müssen", so Kläger Michael Spiegel. Doch "ein solcher Ausgleich hat nicht stattgefunden, so dass die Festsetzung der Gebührensätze in der streitgegenständlichen Trinkwasserversorgungssatzung fehlerhaft und damit rechtswidrig erfolgte", heißt es im Urteil. Spiegel weist insbesondere daraufhin, dass das OVG generell die Notwendigkeit einer Nachkalkulation der Trinkwasserpreise, auch für die Jahre 1994 bis 1996, sieht. "Dadurch würden weitere unzulässig hohe Gewinne aufgedeckt", ist sich Spiegel sicher.

"Die vom OVG dargelegten Kalkulationsgrundsätze hätten wohl grundsätzliche Bedeutung, wenn es zur Rechtskraft kommt", schätzt Radebergs Oberbürgermeister Gerhard Lemm (SPD) ein. Also für alle Trinkwasserverbände und Kommunen in Sachsen, die nach demselben Prinzip wie Radeberg ihren Trinkwasserpreis kalkuliert haben. Die Folgen für die Stadt Radeberg sieht Lemm jedoch nicht dramatisch, da für die Bescheide der zurückliegenden Zeit überwiegend Rechts- und Bestandskraft gegeben sein dürfte und aktuell der Trinkwasserbereich vom Zweckverband Bischofswerda-Röderaue (ZBR) als Vollzweckverband verantwortet wird. Michael Spiegel schüttelt den Kopf. Für ihn besteht aufgrund des Urteils die Pflicht, die Trinkwasserpreise von 1994 ab bis in die Gegenwart, unter Einrechnung früherer Gewinne, neu zu kalkulieren. Dies hätte nach seiner Überzeugung Auswirkung auf die Preisgestaltung. Ob dies die Stadt selbst oder der ZBR regelt ist ihm egal.

Eine direkte Revision des Urteils hat das OVG der Stadt verwehrt. Gegen die Nichtzulassung kann die Stadt jedoch binnen eines Monats Beschwerde einlegen. "Die von uns beauftragte Kanzlei wird zunächst das Urteil analysieren und uns anschließend einen Vorschlag unterbreiten", so OB Lemm.

Werner Peters

Sächsische Zeitung vom 21.06.2010 Seite 1

Gericht kippt alte Wassersatzung

Radeberg. Die seit fast sechs Jahren nicht mehr gültige Trinkwassergebührensatzung der Stadt Radeberg ist jetzt nachträglich vom Oberverwaltungsgericht für nichtig erklärt worden. Hintergrund ist eine vom 2004 vom Radeberger Stadtrat Michael Spiegel (Freie Wähler) eingereichte Klage, weil die Stadt unter anderem erzielte Überschüsse nicht in die Kalkulation der Gebühren einfließen lassen hatte.

Welche Auswirkungen das Urteil auf bereits gezahlte Gebührenbescheide hat, ist noch offen. Die Stadt Radeberg hat noch bis zum 14. Juli Zeit, zum Beispiel eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen. "Unsere Anwälte prüfen das Ganze derzeit, deshalb ist vieles noch offen", so Radebergs Oberbürgermeister Gerhard Lemm (SPD) auf SZ-Nachfrage. (SZ) Bericht Seite 17

Sächsische Zeitung vom 21.06.2010 Seite 17

Gibts jetzt Wasser umsonst?
Radeberg
Eine seit sechs Jahren nicht mehr gültige Satzung bereitet Radeberg nun Sorgen: Die Radeberger haben zu viel fürs Wasser gezahlt, sagen die Richter.
Von Jens Fritzsche
FRITZSCHE.JENS@DD-V.DE

Der Radeberger Michael Spiegel hat die Stadt Radeberg verklagt, weil er der Meinung ist, dass die Bürger beim Thema Trinkwassergebühren geschröpft wurden. Überschüsse, so Spiegel, wurden bei der Berechnung der Gebühren außen vor gelassen. Über viele Jahre, ist er überzeugt, zahlten die Radeberger deshalb zu hohe Gebühren. Deshalb hatte Spiegel die Trinkwassersatzung der Stadt Radeberg vom 1. Januar 2003 angefochten. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht gab ihm jetzt Recht - und erklärte die Satzung rückwirkend für nichtig. Welche Auswirkungen das haben wird, muss sich nun zeigen. 2006 trat die Stadt Radeberg jedenfalls mit dem Trinkwasserzweckverband Röderaue dem fusionierten Trinkwasserzweckverband Röderaue-Bischofswerda bei. Die vom Urteil betroffene Satzung gibt es also seit nunmehr sechs Jahren nicht mehr...

WARUM IST DAS URTEIL ERST JETZT GEFALLEN?

Michael Spiegel, der seit Jahren für die CDU im Radeberger Stadtrat saß und heute Stadtrat für die Freien Wähler ist, weiß um das Zeitproblem: "Natürlich sieht das komisch aus, dass ich mich um eine solch alte Geschichte kümmere - aber für die Zeiten, die ein Gericht braucht, kann ich nichts", sagt er. Die Klage eingereicht hatte Michael Spiegel am 15. Juli 2004.

WARUM IST MICHAEL SPIEGEL VOR GERICHT GEZOGEN?

Michael Spiegel beruft sich auf das sächsische Kommunalabgabengesetz, das vorschreibt, erzielte Überschüsse an die Gebührenzahler weiterzureichen. Heißt, wenn eine Stadt oder ein Verband mehr einnimmt als geplant, muss er in den Folgejahren die Gebühren senken, um diesen Überschuss wieder abzubauen. "Und genau das ist seit Jahren in Radeberg nicht erfolgt", ärgert sich der Radeberger. Außerdem habe die Stadt die Investitionen bei der Neugründung des städtischen Eigenbetriebs Trinkwasser als Kosten auf die Bürger umgelegt. "Das darf nicht sein", ist Michael Spiegel überzeugt. Auf die Bürger umgelegt - und damit über die Gebühren zu bezahlen - dürfen nur laufende Kosten werden. "Die Gründungsinvestionen müssen aus dem städtischen Haushalt abgedeckt werden", stellt Spiegel klar.

WAS SAGT DAS GERICHT ZUM RADEBERGER FALL?

Grundsätzlich geben die Richter der Kritik Michael Spiegels Recht. Die erzielten Überschüsse des Eigenbetriebs Trinkwasser hätten in jedem Fall in die Gebührenkalkulationen für die Folgejahre einfließen müssen. Auch die Investitionen für die Eigenbetriebsgründung dürfen bei der Gebührenberechnung keine Rolle spielen, so das Gericht. Die Investitionen müssten vielmehr beim Wertverlust der Anlagen - den sogenannten Abschreibungen - beachtet werden. Die Richter haben jetzt die betreffenden Paragrafen der Wasserversorgungssatzung der Stadt vom 22. Januar 2003 rückwirkend für unwirksam erklärt.

WAS SAGT DIE STADT ZUM TRINKWASSER-URTEIL?

Radebergs OB Gerhard Lemm (SPD) ist weitgehend gelassen - und ist überzeugt, dass sich das Urteil "dramatischer liest, als die Auswirkungen letztlich sind". Denn für die allermeisten Gebührenbescheide habe das Ganze keine Auswirkungen mehr, die seien längst rechtskräftig, glaubt der OB. "Aber das alles wird ja nun erstmal von unseren Anwälten geprüft - auch, ob wir vielleicht eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil anstreben", so Lemm. Finanzielle Nachteile seien den Bürgern jedenfalls nicht entstanden, sagt das Stadt-Oberhaupt. Niemand habe über den kompletten Zeitraum gesehen mehr oder weniger bezahlt.

MUSS JETZT EINE NEUE WASSERSATZUNG ERLASSEN WERDEN?

Eines der Ergebnisse des Urteils könnte die Forderung nach der Änderung der Gebührensatzung sein. Muss Radeberg gar eine neue Satzung - allein fürs Stadtgebiet - erlassen? "Was soll das bringen?", fragt Radebergs Oberbürgermeister Lemm. Die vom Urteil betroffene Satzung gebe es längst nicht mehr, weil Radeberg mittlerweile dem Trinkwasserzweckverband Bischofswerda-Röderaue beigetreten ist. "Da gilt ja längst eine gänzlich neue Satzung", so Lemm. Und verweist aber auch hier auf die noch laufende Prüfung durch die Anwälte der Stadt.

WARUM HAT MICHAEL SPIEGEL IM STADTRAT GESCHWIEGEN?

Kritik an Michael Spiegel kommt seitens der Stadt auf, weil er sich als Stadtrat zum Thema in den Debatten des Rates nie zu Wort gemeldet hatte. "Ich wollte es mir nicht antun, dass mir der OB in seiner bekannten Art öffentlich über den Mund fährt", sagt Spiegel dazu.

WIE GEHT ES NUN AUS SICHT DES KLÄGERS WEITER?

Für Michael Spiegel jedenfalls steht fest, dass die Radeberger ihre zu viel gezahlten Gebühren zurückbekommen müssen. "Ich habe ausgerechnet, dass die Radeberger gut zwei Jahre umsonst Wasser bekommen müssten, um das Ganze auszugleichen", sagt der Radeberger. Das müsste seiner Ansicht nach nun mit dem neuen Trinkwasserzweckverband Bischofswerda-Röderaue besprochen werden. "Natürlich darf dieses Geld aber nur den Radebergern zugute kommen", unterstreicht Michael Spiegel.

WANN IST MIT EINER ENTSCHEIDUNG ZU RECHNEN?

Es bleibt zunächst abzuwarten, was die Anwälte der Stadt Radeberg sagen. Eine Revision gegen das Urteil hat das Gericht nicht zugelassen, aber OB Lemm brachte wie erwähnt bereits die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde ins Spiel. Das Urteil ist am 14. Juni zugestellt worden, jetzt haben beide Seiten einen Monat Zeit, zu reagieren. Das wäre der 14. Juli. Wenn bis dahin kein Widerspruch erfolgt, ist das Urteil rechtskräftig. "Das wäre am 15. Juli und damit exakt auf den Tag genau sechs Jahre nachdem ich Klage eingereicht habe", so Michael Spiegel. Welche Auswirkungen das auf bereits rechtskräftige Gebührenbescheide hat, also Bescheide, die schon bezahlt worden sind, wird sich dann zeigen müssen.

Das Urteil ist nachzulesen auf der Internetseite von Michael Spiegel unter der Adresse: www.radeberger-spiegel.de