Wasserversorgung |
| Voriges Dokument | Zurück zur Übersicht | Nächstes Dokument |
Sehr geehrter Herr Christian,
die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Röderaue" beschloß am 20.02.2003 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2003. Das Protokoll dieser Sitzung, das ich in Kopie beilege, wurde mir mit Poststempel 29.04.2003 übersandt.
Inzwischen dürfte Ihnen der Wirtschaftsplan zur Genehmigung vorliegen, eventuell haben Sie auch bereits den Genehmigungsbescheid erlassen. In jedem Fall bitte ich das Protokoll und die nachfolgend geäußerten Bedenken bei der Entscheidung über die Genehmigung zu berücksichtigen.
In § 52 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit ist die Besetzung der Verbandsversammlung geregelt. Im Gegensatz zur Regelung für die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes in § 16 KomZG, wonach unterschiedliche Gemeindegrößen der Verbandsmitglieder durch Entsendung mehrerer Vertreter in die Verbandsversammlung berücksichtigt werden, bietet § 52 KomZG für den Zweckverband zwei Alternativen. Neben der Entsendung weiterer Vertreter wie beim Verwaltungsverband kann der Bürgermeister eines Verbandsmitgliedes als geborener Vertreter seiner Gemeinde mehrere Stimmen repräsentieren.
In § 8 der Verbandssatzung vom 24.05.1994 haben sich die Verbandsmitglieder für die Entsendung weiterer Vertreter entschieden. Aktuell sind die Verbandsmitglieder wie folgt in der Verbandsversammlung vertreten:
| Arnsdorf | 4 |
| Dresden | 4 |
| Großnaundorf | 1 |
| Laußnitz | 1 |
| Lichtenberg | 2 |
| Ottendorf-Okrilla | 7 |
| Radeberg | 11 |
| Wachau | 4 |
| Gesamt | 34 |
Unter TOP 1 des Protokolls wird die Beschlußfähigkeit der Verbandsversammlung mit 33 anwesenden Stimmen festgestellt. Dazu im Widerspruch steht allerdings die Anwesenheitsliste, der zufolge nur 9 stimmberechtigte Verbandsräte anwesend waren. Nach meinem Rechtsverständnis war die Verbandsversammlung nicht beschlußfähig und der Beschluß zum Wirtschaftsplan ist rechtswidrig gefaßt worden.
Auf einen weiteren Fehler möchte ich Sie bei dieser Gelegenheit hinweisen. § 52 Abs. 3 Satz 3 KomZG i. V. m. § 16 Abs. 4 KomZG schreibt vor, daß die weiteren Vertreter in den Verbandsversammlungen neben dem Bürgermeister Stadt-/Gemeinderäte sein müssen. Wie die folgende Tabelle erkennen läßt, sind mindestens in Radeberg (wahrscheinlich aber auch in anderen Mitgliedsgemeinden) Verwaltungsmitarbeiter als Verbandsräte nominiert worden, was für sich allein bereits zur Rechtswidrigkeit aller Beschlüsse der Verbandsversammlung führt.
| Vertreter | Verhinderungsvertreter | |
| 1. | Renate Hänel, Kämmerin | Simone Klose, Kämmerei |
| 2. | Dr. Peter Lunze, Bauamtsleiter | Ute Schellhorn, Bauamt |
| 3. | Horst Günther, Bauamt | Sigrid Queißer, Bauamt |
| 4. | Michael Spiegel, Stadtrat (CDU) | Dr. Frank Petzold, Stadtrat (CDU) |
| 5. | Gerd Erbes, Stadtrat (CDU) | Matthias Hansel, Stadtrat (CDU) |
| 6. | Christoph Heinze, Stadtrat (FW) | Detlev Dauphin, Stadtrat (FW) |
| 7. | Thomas Moch, Stadtrat (FW) | Maria Franke, Stadtrat (FW) |
| 8. | Peter Adler, Stadtrat (SPD) | Dr. Cordula Heß, Stadträtin (SPD) |
| 9. | Christoph Klaer, Stadtrat (SPD) | Dietmar Rentsch, Stadtrat (SPD) |
| 10. | Dr. Peter Kemnitz, Stadtrat (PDS) | Gerda Bruhn, Stadtrat (PDS) |
Im Übrigen hat Dr. Lunze seinen Dienst bei der Stadt Radeberg zum 31.07.2002 aus Altersgründen beendet.
Mit freundlichen Grüßen