Wasserversorgung

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Gebührenkalkulation der Fa. ASS Aqua Service GmbH vom 19.11.2002

ASS Aqua Service GmbH

Gebührenkalkulation Trinkwasser für die Jahre 2000 bis 2004 für die Stadt Radeberg - mit allen Ortsteilen -

Stand: 19. November 2002

InhaltSeite
1. Allgemeines3
2. Nachkalkulation (Betriebsabrechnung) 1997 bis 19995
3. Gebührenkalkulation 2000 bis 20047

1. Allgemeines

Nach dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vom 16. Juni 1993 sind die Kommunen und Landkreise zur Erhebung von Abgaben berechtigt, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmen.

Kommunalabgaben sind im Allgemeinen Geldleistungen, die die Kommunen und Landkreise zur Deckung ihres Finanzbedarfs von den Abgabepflichtigen erheben. Mit diesen Einnahmen erfüllen die Kommunen öffentliche Aufgaben. Kommunalabgaben im Sinne des SächsKAG sind neben anderen auch Benutzungsgebühren und Beiträge für öffentliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen.

Die grundsätzliche Pflicht der Kommunen zur Erhebung von Entgelten für die Erfüllung ihrer Aufgaben ergibt sich aus dem § 73 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO).

In den Absätzen 2 und 4 dieses Paragraphen sind die Grundsätze und die Reihenfolge der Einnahmebeschaffung als verbindliche Richtnorm für die Städte und Gemeinden festgelegt. Der Absatz 3 bestimmt, dass die Kommune bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen hat.

Gemäß § 9 SächsKAG können die Kommunen für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben.

Grundlage für die Erhebung von Kommunalabgaben ist die Trinkwassergebührensatzung der Stadt Radeberg. Diese weist den Abgabeschuldner, den die Abgabe begründenden Tatbestand, den Maßstab und die Höhe des Abgabensatzes sowie die Entstehung und Fälligkeit der Abgabeschuld als Mindestinhalt nach § 2 SächsKAG aus.

Die ASS Aqua Service GmbH erhielt von der Stadt Radeberg den Auftrag, für die öffentliche Trinkwasserversorgungseinrichtung der Stadt Radeberg mit ihren Ortsteilen Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf und Ullersdorf, zum einen für den Kalkulationszeitraum 1997 bis 1999 eine Betriebsabrechnung (Nachkalkulation) der Trinkwassergebühren zu erstellen und in einem zweiten Schritt eine Gebührenvorausschau für den Kalkulationszeitraum 2000 bis 2004 zu erarbeiten.

Für die Bereithaltung des Wassers und für dessen Verbrauch erhebt die Stadt Radeberg gemäß Satzung

  1. Grundgebühren gestaffelt nach Zählergröße und
  2. Mengengebühren nach dem gemessenen Verbrauch.

In Absprache mit den Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung wurden für die Erstellung der Trinkwassergebührenkalkulation im Zeitraum 2000 bis 2004 folgende Festlegungen getroffen:

  1. Die Höhe der Nutzungsdauer respektive der Abschreibungssätze der einzelnen Anlagegüter wurde aus den in der Stadtverwaltung vorliegenden Anlagenbuchhaltungen für die Trinkwasserversorgung entnommen.
  2. Der Ermittlung der Abschreibungen (§ 13 SächsKAG) sind grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Anlagegüter zugrunde gelegt. Gemäß der Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des SächsKAG vom 5. Mai 1994 (AnwHiSächsKAG), Ziffer 13.1.4, wurde linear abgeschrieben.
  3. Die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen erfolgte gemäß § 12 SächsKAG nach der Durchschnittswertmethode. Dabei werden die Zinsen während der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes zur Verstetigung der Kosten mit gleichbleibenden Annuitätsraten angesetzt.
  4. Für das gesamte bestehende Anlagevermögen und für zukünftige Investitionen in die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen der Stadt Radeberg wurde ein angemessener kalkulatorischer Zinssatz in Anlehnung an Ziffer 12.1.4 der AnwHiSächsKAG unabhängig von der jeweiligen Zinsentwicklung ein fester Zinssatz von 6 vom Hundert zugrunde gelegt.

Diese zur Erstellung der Gebührenkalkulation getroffenen Festlegungen sind durch Ausüben des Ermessens der entsprechenden Gremien noch zu manifestieren.

Für alle vorliegenden Kalkulationen wurde das Verhältnis der Summe der gebührenfähigen Kosten zur Summe der Trinkwassermengen im jeweiligen Betrachtungszeitraum gebildet.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit und zur weiteren Berechnung wurden alle DM-Werte der Jahre 2000 und 2001 in einer zweiten Spalte in EURO umgerechnet. Die Umrechnung erfolgte nach den Vorschriften der EURO-Verordnung III. Ab dem Jahr 2002 wurden nur noch EURO-Werte in Ansatz gebracht.

Für die gute Zusammenarbeit während der Phase der Erstellung der Gebührenkalkulation möchten wir uns beim Bürgermeister und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Radeberg recht herzlich bedanken.

2. Nachkalkulation (Betriebsabrechnung) 1997 bis 1999

Die Nachkalkulation der Trinkwassergebühr für die Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen wurde anhand den in der Verwaltung vorliegenden Jahresabschlüssen, insbesondere der darin enthaltenen Gewinn- und Verlustrechnungen

erstellt.

Nach § 10 Abs. 2 und 3 des SächsKAG sind "Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraumes ergeben, ... innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. ... Kostenunterdeckungen können ... ausgeglichen werden

In der Tabelle "Betriebsabrechnung der Trinkwasserversorgung 1997 bis 1999" der Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen auf der Seite 2 von 11 der Gebührenkalkulation erfolgte neben der Darstellung der tatsächlichen Gebühreneinnahmen die Gesamtaufstellung aller tatsächlich angefallenen Betriebs- und Verwaltungskosten sowie der Kosten für Abschreibung und Verzinsung des Anlagevermögens separat für jedes Jahr. Dabei sind die in den Jahren 1997 und 1998 dargestellten Zahlen Summen aus den einzelnen Bilanzen der Stadt Radeberg mit Liegau-Augustusbad und der zu diesem Zeitpunkt noch selbständigen Gemeinden Großerkmannsdorf und Ullersdorf. Ab dem Jahr 1999 erfolgte die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben nur noch auf der Basis eines Jahresabschlusses der Stadt Radeberg einschließlich der Ortsteile Großerkmannsdorf und Ullersdorf.

Für jedes Betrachtungsjahr wurden die Einzelausgaben (lfd. Nr. 2.1 bis 2.27) unter Punkt 2 vertikal summiert und den Gebühreneinnahmen (lfd. Nr. 1.1 bis 1.3) unter Punkt 1 gegenübergestellt. Daraus ergibt sich entweder eine Überdeckung (Gewinn) oder eine Unterdeckung (Verlust), welche in der letzten Zeile ausgewiesen ist. In der Spalte 7 sind die Einnahmen und Ausgaben über den gesamten Nachkalkulationszeitraum jeweils in einer Gesamtsumme zusammengefasst. Daraus wurde in der letzten Zeile die Differenz errechnet, die entweder eine Überdeckung (Gewinn) oder eine Unterdeckung (Verlust) ausweist.

In der letzten Spalte (8) wurde eine Aufteilung des Gesamtbetrages in 4 Jahresscheiben (2000 bis 2004) vorgenommen. Dieser Betrag findet in der Betriebskostenaufstellung des nachfolgenden Kalkulationszeitraumes (Seite 8) seinen Niederschlag.

Die Nachkalkulation der Trinkwassergebühren für die Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen weist zum Ende des Bemessungszeitraumes 1997 bis 1999 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 234.383,92 DM aus.

Der Gesamtbetrag der Überdeckung wird im nächsten Schritt in 4 Jahresscheiben (entspricht pro Jahr 58.595,98 DM) aufgeteilt und muss gemäß § 10 Absatz 2 SächsKAG innerhalb des sich anschließenden Kalkulationszeitraumes der Jahre 2000 bis 2004 ausgeglichen werden.

In die Tabelle "Prognose der Betriebskostenentwicklung der Trinkwasserversorgung für die Jahre 2000 bis 2004" auf der Seite 8 von 11 der Gebührenkalkulation ist in der vorletzten Zeile "Überdeckung / Unterdeckung Vorjahre'' die jährliche Summe der Überdeckung aus der Gebührennachkalkulation des vorangegangenen Bemessungszeitraumes als Betrag zur Minderung der Gesamtkosten für die Gebührenkalkulation des Zeitraumes 2000 bis 2004 eingestellt.

Der nach § 10 SächsKAG vorgeschriebene Kalkulationszeitraum von höchstens 5 Jahren wurde eingehalten.

3. Gebührenkalkulation 2000 bis 2004

Die Trinkwassergebührenkalkulation basiert auf der unter Punkt 2 erläuterten Nachkalkulation der Jahre 1997 bis 1999, der vorliegenden mittelfristigen Haushaltsplanung der Stadt Radeberg sowie dem Investitionsplan der Stadt Radeberg im Trinkwasserbereich.

Die Entwicklung der Trinkwassermengen (Seite 3 von 11 der Gebührenkalkulation) ist unterteilt in eine rückschauende Betrachtung des Zeitraumes von 1997 bis 1999 und eine Prognose für den Zeitraum der Jahre 2000 bis 2004.

Seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung wird eingeschätzt, dass in dem genannten Prognosezeitraum eine minimale Steigerung des Trinkwasserverbrauches in der dokumentierten Höhe hauptsächlich bei Kleinabnehmern durch Bauvorhaben im Ortsinnenbereich und durch Anbindung von schon bebauten Grundstücken im Zuge der zukünftigen Investitionen zu erwarten ist. Für die prognostische Trinkwassermenge wurde analog den Kosten ein über den Zeitraum von 5 Jahren gemittelter Verbrauch errechnet.

Auf der Seite 4 von 11 sind in der oberen Tabelle die im gesamten Gemeindegebiet vorhandenen Nennweiten der Wasserzähler sowie deren Anzahl (gesplittet nach den Ortsteilen Radeberg, Großerkmannsdorf, Ullersdorf und Liegau-Augustusbad) einzeln und in Summe dargestellt.

In der unteren Tabelle der Seite 4 sind den unterschiedlichen Nennweiten die jeweilige Höhe der Grundgebühren in DM pro Monat zugeordnet worden. In der nächsten Spalte erfolgte die Umrechnung der monatlichen Grundgebühren von DM in EURO nach dem festgesetzten Umrechnungskurs von 1 EURO = 1,95583 Deutsche Mark. Nachfolgend wurden die errechneten Eurobeträge auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet und anschließend im Cent-Bereich geglättet.

Basis dafür ist der Artikel 14 der "Satzung zur Umrechnung und Glättung von DM in Euro-Beträge in Satzungen der Stadt Radeberg" vom 30. November 2001.

Die Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen des bestehenden Anlagevermögens der Trinkwasserversorgungseinrichtung der Stadt Radeberg ist auf der Seite 5 von 11 ("Aufstellung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der jährlichen Abschreibungen aus der Anlagenbuchhaltung Trinkwasser") bis zum Stichtag 31.12.2001 dargestellt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung der in der Verwaltung vorliegenden aktuellen Anlagenbuchhaltung. Der Auszug enthält nur die Werte, die als weitere Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Trinkwassergebühr notwendig sind. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die jährlichen Abschreibungen sind, aufgeschlüsselt nach den Ortsteilen Großerkmannsdorf, Radeberg mit Liegau-Augustusbad und Ullersdorf, bis zum Jahr 2000 in DM dargestellt. Für das Jahr 2001 erfolgte die Umrechnung der DM-Beträge in EURO nach der o. g. Verfahrensweise. Die Gesamtsummen des Jahres 2001 für Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Spalte 4) sowie der Abschreibungsbeträge (Spalte 10) werden zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen und der kalkulatorischen Abschreibungen für den Kalkulationszeitraum 2000 bis 2004 herangezogen.

Die zukünftigen Investitionen im Leitungsnetz für den Kalkulationszeitraum 2000 bis 2004 sind auf der Seite 6 von 11 der Gebührenkalkulation getrennt nach Jahresscheiben aufgelistet. Grundlage dafür ist der Investitionsplan Trinkwasser der Stadt Radeberg für die Jahre 2003 bis 2006. Dabei wird für alle zukünftigen Anlagegüter eine Gesamtnutzungsdauer von 40 Jahren und ein linearer Abschreibungssatz von 2,5 % angesetzt. Nach diesen Prämissen ermitteln sich die in den Spalten 11 bis 17 zu sehenden jährlichen kalkulatorischen Abschreibungen.

Die Investitionssummen der Jahre 2000 bis 2001 sind in den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der Abschreibungen der Tabelle auf der Seite 5 schon enthalten.

Lediglich für die Investitionen des Jahres 2002 wurde mit Zuwendungsbescheid Nr. 1312/2002 Fördermittel als Ertragszuschüsse gewährt. Die Anlagewerte (Investitionen 2002) wurden um die Zuschüsse gekürzt (§ 13 Absatz 1 SächsKAG). Zuweisungen und Zuschüsse für zukünftige Investitionen ab dem Jahr 2003 sind nach gesicherten Kenntnissen der Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung nicht zu erwarten.

Auf Seite 7 von 11 der Gebührenkalkulation ist die kalkulatorische Verzinsung des örtlichen Anlagevermögens Trinkwasser der Stadt Radeberg nach der Durchschnittswertmethode dargestellt.

Bei der Durchschnittswertmethode weisen die Zinsen einen gleichbleibenden Verlauf auf. Denn die Zinsen werden - bei unveränderten Investitionswerten - permanent aus dem gleichbleibenden Betrag, nämlich den hälftigen Anschaffungskosten, errechnet.

Als angemessener Zinssatz sind gemäß Punkt 12.1.4 AnwHiSächsKAG zu betrachten:

Für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen in der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde unabhängig von der jeweiligen Zinsentwicklung ein fester Zinssatz von 6 vom Hundert angenommen.

Von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. den Investitionen (Spalten 4 oder 5) werden eventuelle Beitragseingänge (Spalte 6) sowie Zuweisungen und Zuschüsse Dritter - Ertragszuschüsse - (Spalte 7) abgezogen. Sie vermindern somit das zu verzinsenden Anlagevermögen (Spalte 7). Durch Halbierung und nachfolgende Multiplikation des zu verzinsenden Anlagevermögens mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 6 vom Hundert ergeben sich die jährlichen kalkulatorischen Zinsen, die in der letzten Spalte kumuliert wurden.

In der Tabelle "Prognose der Betriebskostenentwicklung der Trinkwasserversorgung für die Jahre 2000 bis 2004" der Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen (Seite 8 von 11 der Gebührenkalkulation) sind alle im Betrachtungszeitraum voraussichtlich anfallenden Betriebs- und Verwaltungskosten sowie die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung des örtlichen Anlagevermögens, basierend auf dem Rechnungsergebnis des Jahres 2000, dem vorläufigen Rechnungsergebnis des Jahres 2001 und des Planansatzes für die Folgejahre dargestellt.

Die Abweichung der Kontonummern (Spalte 1) dieser Seite zu den Kontonummer der Seite 2 (Betriebsabrechnung) hat ihre Ursache in der Umstellung des DATEV-Kontenrahmens.

Die Kosten für den Wasserbezug ergeben sich aus dem gemittelten Wert der prognostischen Trinkwassermenge für die Jahre 2000 bis 2004 (Tabelle 2 auf Seite 3) multipliziert mit dem Wasserlieferpreis des Trinkwasserzweckverbandes Röderaue von 1,76 EURO/m³ (3,45 DM/m³). Es wurde davon ausgegangen, dass dieser Preis im Kalkulationszeitraum konstant bleibt.

In der vorletzten Zeile ist die Kostenüberdeckung aus dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum zu sehen.

Für die Jahre 2000 und 2001 wurden die DM-Beträge für die weitere Berechnung in EURO umgerechnet, ab dem Jahr 2002 erfolgte die Darstellung nur noch in EURO. Für jede Kostenart wurde über den Zeitraum von 5 Jahren (2000 bis 2004) ein gemittelter Wert (Spalte 13) errechnet, der Eingang in die Gesamtgebührenkalkulation für den Zeitraum 2000 bis 2004 auf Seite 9 von 11 findet.

Die auf der Seite 9 von 11 der Gesamtgebührenkalkulation unter den Punkten 1 bis 4 dargestellten Kostenpositionen ergibt unter Punkt 5 die Summe aller Kosten.

Die gebührenfähigen Kosten sind die, um eventuelle Einnahmen geminderten (hier die Kostenüberdeckung aus dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum), gebührenfähigen Gesamtkosten. Durch Division der gebührenfähigen Kosten (Punkt 7) durch die gebührenfähige Trinkwassermenge (Punkt 8) ergibt sich die in der vorletzten Zeile dargestellte Gesamtgebühr in EURO pro Kubikmeter Trinkwasser. In der letzten Zeile ist die Trinkwassergebühr nachrichtlich nochmals in DM/m³ dargestellt.

Hinzugerechnet werden muss bei beiden Beträgen noch die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer von derzeit 7 vom Hundert.

Auf der sich anschließenden Seite 10 von 11 ist die Ermittlung der Mengengebühr durch Absetzung der Einnahmen aus der Grundgebühr von den gebührenfähigen Gesamtkosten dargestellt. Auch hier erfolgte die Darstellung der Mengengebühr nachrichtlich nochmals in DM/m³.

Die Seite 11 zeigt einen Überblick über die im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen erhobenen bzw. zu erhebenden Beiträge und Gebühren. Die Darstellung erfolgte in den Währungseinheiten EURO und DM.

Seite 1 von 11

ASS Aqua Service GmbH

Gebührenkalkulation Trinkwasser

Seite 2 von 11

Betriebsabrechnung der Trinkwasserversorgung 1997 bis 1999 - Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen -

Lfd. Nr.

Kostenart

1997

1998

1999

Summe 1997 bis 1999

gemittelter Wert

 

Kto

Bezeichnung

in DM

in DM

in DM

in DM

in DM

l

2

3

4

5

6

7

8

1

 

Einnahmen:

4.904.388,97

4.714.572,01

4.732.741,22

14.351.702,20

 
   

davon:

         

1.1

2650

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

6.865,88

19.023,86

12.405,12

   

1.2

2700

Sonstige Erträge

3.374,06

523,98

25,05

   

1.3

8300

Gebühreneinnahmen

4.894.149,03

4.695.024,17

4.720.311,05

   

2

 

Ausgaben:

4.983.814,49

4.527.617,48

4.605.886,31

14.117.318,28

 
   

davon:

         

2.1

3300

Trinkwasserbezug

3.626.146,62

3.577.042,79

3.928.483,98

   

2.2

4240

Raumkosten

274,97

597,45

1.741,20

   

2.3

4360

Versicherungen

0,00

0,00

5.801,69

   

2.4

4385

Gebühren

0,00

0,00

410,00

   

2.5

4780

Fremdleistungen (Honorare)

0,00

0,00

0,00

   

2.6

4800

Reparatur/Instandhaltung Anlagen/Mas

60.837,00

6.029,14

2.574,62

   

2.7

4900

Sonstige betriebliche Aufwendungen

459,91

0,23

6,55

   

2.8

4930

Bürobedarf

144,64

0,00

0,00

   

2.9

4945

Fortbildungskosten

260,00

210,00

160,00

   

2.10

4946

Verwaltungskosten (Löhne,Gehälter)

38.809,41

40.301,28

43.404,48

   

2.11

4947

Verwaltungskosten (Sozialausgaben)

8.380,58

8.629,75

9.076,47

   

2.12

4948

Verwaltungskosten (Reisekosten)

35,06

27,42

20,90

   

2.13

4949

Verwaltungsgemeinkosten

0,00

0,00

6.000,00

   

2.14

4950

Rechts- und Beratungskosten

0,00

0,00

1.582,50

   

2.15

4951

Steuerberatungskosten

1.777,35

1.176,85

8.204,60

   

2.16

4954

Lohnabrechnungskosten

0,00

485,52

415,92

   

2.17

4955

Buchführungskosten

2.222,80

2.289,55

1.800,00

   

2.18

4956

Steuererklärungskosten

3.273,10

4.452,60

3.000,00

   

2.19

4957

Abschlusskosten

23.359,50

25.856,80

25.507,25

   

2.20

4958

Prüfungskosten

0,00

0,00

0,00

   

2.21

4970

Nebenkosten des Geldverkehrs

5.129,70

4.028,94

1.965,84

   

2.22

4830

Abschreibungen

199.894,67

208.095,81

268.561,57

   

2.23

4850

Sonderabschreibungen

951.466,00

378.766,00

123.669,00

   

2.25

2107

Zinsaufwand für betriebliche Steuern

28.822,50

28.275,00

18.831,50

   

2.26

2120

Zinsaufwand langfr. Verbindlichkeiten

32.257,68

241.352,35

154.657,24

   

2.27

2140

Zinsähnliche Aufwendungen

263,00

0,00

11,00

   

Überdeckung / Unterdeckung

-79.425,52

186.954,53

126.854,91

234.383,92

58.595,98

Seite 3 von 11

Entwicklung der Trinkwassermengen in den Jahren 1997 bis 1999 - Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen -

Ortsteil

1997

1998

1999

gemittelter Verbrauch

 

in m³

in m³

in m³

in m³

1

2

3

4

5

Radeberg

934.001

917.963

869.853

907.272

davon

       

- Kleinabnehmer

       

- Großabnehmer

       

- Coca-Cola

       

- Liegau-Augustusbad

       

Großerkmannsdorf

54.432

50.144

54.070

52.882

Ullersdorf

62.624

60.447

47.929

57.000

 

1.051.057

1.028.554

971.852

1.017.154

Prognose der Entwicklung der Trinkwassermengen für die Jahre 2000 bis 2004 - Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen -

Ortsteil

2000

2001

2002

2003

2004

gemittelter

           

Verbrauch

 

in m³

in m³

in m³

in m³

in m³

in m³

1

2

3

4

5

6

7

Radeberg

811.440

778.808

639.397

639.717

640.037

701.880

davon

           

- Kleinabnehmer

556.948

522.848

523.109

523.371

523.633

 

- Großabnehmer

65.860

65.860

65.893

65.926

65.959

 

- Coca-Cola

139.730

139.730

0

0

0

 

- Liegau-Augustusbad

48.902

50.370

50.395

50.420

50.445

 

Großerkmannsdorf

57.443

56.211

56.239

56.267

56.295

56.491

Ullersdorf

58.760

58.550

58.579

58.608

58.637

58.627

 

927.643

893.569

754.215

754.592

754.969

816.998

Seite 4 von 11

Anzahl der Wasserzähler nach Ortsteilen

Nennweite

Radeberg

Großerkmannsdorf

Ullersdorf

Liegau-Augustusbad

gesamt

1

2

3

4

5

6

Qn </= 2,5

1967

477

413

440

3297

Qn >2,5 bis< 6

47

1

4

7

59

Qn >6 bis< 10

76

1

1

2

80

DN 50

7

1

0

0

8

DN 80

14

0

0

0

14

DN 100

5

0

1

0

6

DN 150

4

0

0

0

4

DN 200

1

0

0

0

1

DN 300

0

0

0

0

0

Verbundzähler

0

0

0

0

0

 

2121

480

419

449

3469

Umrechnung der Grundgebühr von DM in EURO

Nennweite

DM/Monat

EURO/Monat

EURO/Monat gerundet

EURO/Monat geglättet

1

2

3

4

5

Qn </= 2,5

8,00

4,090335050

4,09

4,10

Qn >2,5 bis< 6

12,50

6,391148515

6,39

6,40

Qn >6 bis< 10

19,00

9,714545743

9,71

9,70

DN 50

100,00

51,12918812

51,13

51,10

DN 80

150,00

76,69378218

76,69

76,70

DN 100

200,00

102,2583762

102,26

102,30

DN 150

300,00

153,3875644

153,39

153,40

DN 200

400,00

204,5167525

204,52

204,50

DN 300

500,00

255,6459406

255,65

255,70

Verbundzähler

600,00

306,7751287

306,78

306,80

Seite 5 von 11

Aufstellung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der jährlichen Abschreibungen aus der Anlagenbuchhaltung Trinkwasser - Radeberg mit allen Ortsteilen -

Jahr

Bezeichnung

Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum 31.12.

Abschreibungen jährlich

   

DM

Summe DM

EURO

Summe EURO

DM

Summe DM

EURO

Summe EURO

l

2

3

4

5

6

7

8

9

10

1997

Großerkmannsdorf

1.046.074,30

     

17.422,07

     
 

Radeberg mit Liegau-Augustusbad

6.488.751,46

     

164.645,60

     
 

Ullersdorf

692.600,01

8.227.425,77

   

17.827,00

199.894,67

   

1998

Großerkmannsdorf

1.166.030,39

     

31.188,47

     
 

Radeberg mit Liegau-Augustusbad

6.832.915,62

     

150.100,72

     
 

Ullersdorf

692.600,01

8.691.546,02

   

17.827,00

199.116,19

   

1999

Großerkmannsdorf

1.215.207,54

     

32.417,89

     
 

Radeberg mit Liegau-Augustusbad

7.613.336,87

     

169.611,25

     
 

Ullersdorf

779.768,92

9.608.313,33

   

20.006,22

222.035,36

   

2000

Großerkmannsdorf

1.221.968,72

     

32.467,18

     
 

Radeberg mit Liegau-Augustusbad

8.550.281,28

     

191.309,05

     
 

Ullersdorf

836.197,50

10.608.447,50

   

21.496,15

245.272,38

   

2001

Großerkmannsdorf

1.250.669,53

 

639.457,18

 

33.184,70

 

16.967,07

 
 

Radeberg mit Liegau-Augustusbad

9.044.410,51

 

4.624.333,66

 

203.662,28

 

104.130,87

 
 

Ullersdorf

847.838,55

11.142.918,59

433.492,97

5.697.283,81

21.787,18

258.634,16

11.139,61

132.237,55

Seite 6 von 11

Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen für zukünftige Anlagegüter der Trinkwasserversorgung - Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen -

Lfd. Nr.

Bezeichnung

ND

Gesamtkosten netto

Ertragszuschüsse

Abschreibungsbetrag

AfA linear

AfA 2002

AfA 2003

AfA 2004

     

DM

EURO

DM

EURO

DM

EURO

%

EURO

EURO

EURO

l

2

3

4

5

6

7

8

9

10

15

16

17

1

Investitionen 2000

                     

2

Investitionen 2001

                     

3

Investitionen 2002

                     
       

357.860,00

 

200.073,00

 

157.787,00

2,50

3.945,00

3.945,00

3.945,00

4

Investitionen 2003

40

                   
 

Hauptstraße, 2. BA

40

 

128.110,00

 

0,00

 

128.110,00

2,50

 

3.203,00

3.203,00

 

Dorfstraße, 2. BA

40

 

124.050,00

 

0,00

 

124.050,00

2,50

 

3.101,00

3.101,00

 

Hauptstraße, 3. BA

40

 

33.710,00

 

0,00

 

33.710,00

2,50

 

843,00

843,00

 

Hauptstraße, 4. BA

40

 

32.980,00

 

0,00

 

32.980,00

2,50

 

825,00

825,00

 

Rosenweg

40

 

29.490,00

 

0,00

 

29.490,00

2,50

 

737,00

737,00

 

Lotzdorfer Straße

40

 

184.658,00

 

0,00

 

184.658,00

2,50

 

4.616,00

4.616,00

 

Dr.-Albert-Dietze-Straße

40

 

67.890,00

 

0,00

 

67.890,00

2,50

 

1.697,00

1.697,00

 

Rathenaustraße, 2. BA

40

 

74.570,00

 

0,00

 

74.570,00

2,50

 

1.864,00

1.864,00

 

Grundstücksanschlüsse

40

 

66.000,00

 

0,00

 

66.000,00

2,50

 

1.650,00

1.650,00

 

Nachzahlung Lotzdorfer Straße

40

 

36.220,00

 

0,00

 

36.220,00

2,50

 

906,00

906,00

       

777.678,00

 

0,00

 

777.678,00

       

5

Investitionen 2004

                     
 

Bahnhofsraße

40

 

42.845,00

 

0,00

 

42.845,00

2,50

   

1.071,00

 

Niederstraße

40

 

27.587,00

 

0,00

 

27.587,00

2,50

   

690,00

 

Schloßstraße

40

 

27.587,00

 

0,00

 

27.587,00

2,50

   

690,00

       

98.019,00

 

0,00

 

98.019,00

       
   

1.233.557,00

 

200.073,00

 

1.033.484,00

 

3.945,00

23.387,00

25.838,00

Seite 7 von 11

Kalkulatorische Verzinsung des Anlagevermögens Trinkwasser nach der Durchschnittswertmethode - Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen -

Lfd. Nr.JahrBezeichnungBetragvoraussichtl. eingehende BeiträgeErtragszuschüssezu verzinsendes AnlagevermögenZinssatzZinsenZinsen kumuliert
   DMEURObis 2001 DM / ab 2002 EURObis 2001 DM / ab 2002 EURODMEURO%DMEURODMEURO
1234567891011121314
12000AHK örtliches Anlagevermögen zum 31.12.19999.608.313,33 656.474,72793.680,248.158.158,37 6,00244.745,00   
22000Investitionen1.000.134,17   1.000.134,17 6,0030.004,00 274.749,00 
32001Investitionen534.471,09   534.471,09 6,0016.034,00 290.783,00148.675,00
42002Investitionen 357.860,00 200.073,00 157.787,006,00 4.734,00 153.409,00
52003Investitionen 777.678,00  777.678,006,00  23.330,00 176.739,00
62004Investitionen 98.019,00   98.019,006,00 2.941,00 179.680,00
   11.142.918,591.233.557,00         

Seite 8 von 11

Prognose der Betriebskostenentwicklung der Trinkwasserversorgung für die Jahre 2000 bis 2004 - Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen -

Kostenart

Jahr 2000

Jahr 2001

Jahr 2002

Jahr 2003

Jahr 2004

gemittelter und gerundeter Wert

Kto

Bezeichnung

DM

EURO

DM

EURO

EURO

EURO

EURO

EURO

l

2

3

4

5

6

8

10

12

13

5000

Wasserbezug

3.200.368,35

1.632.651,68

3.082.813,05

1.572.681,44

1.327.418,40

1.328.081,92

1.328.745,44

1.437.916,00

5900

Fremdleistungen (Honorare)

0,00

0,00

0,00

0,00

2.000,00

0,00

0,00

400,00

5903

Instandhaltung Anlagen und Maschinen

18.920,00

9.674,00

20.520,57

10.492,00

66.980,00

32.600,00

33.400,00

30.629,00

6325

Gas, Strom, Wasser

332,49

170,00

332,49

170,00

200,00

200,00

200,00

188,00

6400

Versicherungen

6.000,00

3.068,00

6.591,15

3.370,00

3.290,00

3.450,00

3.500,00

3.336,00

6650

Reisekosten

30,00

15,00

0,00

0,00

50,00

50,00

50,00

33,00

6821

Fortbildungskosten

200,00

102,00

0,00

0,00

100,00

50,00

50,00

60,00

6822

Verwaltungkosten (Löhne und Gehälter)

43.500,00

22.241,00

42.304,60

21.630,00

23.875,00

37.733,00

39.242,00

28.944~00

6823

Verwaltungsgemeinkosten

6.000,00

3.068,00

8.859,91

4.530,00

3.050,00

5.070,00

5.070,00

4.158^00

6825

Rechts- und Beratungskosten

1.600,00

818,00

20.399,31

10.430,00

0,00

0,00

0,00

2.250,00

6826

Steuerberatungskosten

8.200,00

4.193,00

9.740,03

4.980,00

1.000,00

3.000,00

3.000,00

3.235,00

6827

Abschluss- und Prüfungskosten

26.000,00

13.294,00

0,00

0,00

9.800,00

11.500,00

11.500,00

9.219,00

6830

Buchführungskosten

1.900,00

971,00

1.799,36

920,00

920,00

920,00

920,00

930,00

6831

Steuererklärungskosten

3.000,00

1.534,00

0,00

0,00

2.050,00

2.050,00

2.050,00

1.537~00

6834

Lohnabrechnungskosten

500,00

256,00

430,28

220,00

215,00

213,00

215,00

224,00

6855

Nebenkosten des Geldverkehrs

2.000,00

1.023,00

645,42

330,00

162,00

350,00

350,00

443,00

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Kalkulatorische Abschreibungen

245.272,38

125.405,78

258.634,16

132.237,55

136.182,55

155.624,55

158.075,55

141.505,00

 

Kalkulatorische Zinsen

274.749,00

140.476,93

290.783,00

148.675,00

153.409,00

176.740,00

179.681,00

159.796,00

Gesamtkosten

3.838.572,22

1.958.961,39

3.743.853,33

1.910.665,99

1.730.701,95

1.757.632,47

1.766.048,99

1.824.803,00

Überdeckung / Unterdeckung Vorjahre

58.595,98

29.959,65

58.595,98

29.959,65

29.959,65

29.959,65

29.959,65

29.960,00

Gebührenfähige Kosten

3.779.976,24

1.929.001,74

3.685.257,35

1.880.706,34

1.700.742,30

1.727.672,82

1.736.089,34

1.794.843,00

Seite 9 von 11

Gebührenkalkulation Trinkwasser 2000 bis 2004 - Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen - Gesamtgebühr

Lfd.

Kostenart

Einzelbetrag

Gesamtbetrag

Nr.

 

EURO

EURO

l

2

3

4

1.

Betriebskosten

 

30.817,00

1.1

Material

188,00

 
 

davon Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

0,00

 
 

davon Gas, Strom, Wasser

188,00

 

1.2

Bezogene Leistungen

30.629,00

 
 

davon Reparaturen/Instandhaltung Anlagen und Maschinen

30.629,00

 
 

davon sonstige bezogene Leistungen

0,00

 

2.

Kosten Wasserlieferung

 

1.437.916,00

3.

Verwaltungskosten

 

54.769,00

3.1

Fremdleistungen (Honorare)

400,00

 

3.2

Versicherungen

3.336,00

 

3.3

Reisekosten

33,00

 

3.4

Fortbildungskosten

60,00

 

3.5

Verwaltungskosten (Löhne und Gehälter)

28.944,00

 

3.6

Verwaltungsgemeinkosten

4.158,00

 

3.7

Rechts- und Beratungskosten

2.250,00

 

3.8

Steuerberatungskosten

3.235,00

 

3.9

Abschluss- und Prüfungskosten

9.219,00

 

3.10

Buchführungskosten

930,00

 

3.11

Steuererklärungskosten

1.537,00

 

3.12

Lohnabrechnungskosten

224,00

 

3.13

Nebenkosten des Geldverkehrs

443,00

 

3.14

Sonstige betriebliche Aufwendungen

0,00

 

4.

Kalkulatorische Kosten

 

301.301,00

4.1

Abschreibungen

141.505,00

 

4.2

Zinsen

159.796,00

 

5

Summe der Kosten

1.824.803,00

6

Überdeckung Vorjahre

29.960,00

7

Gebührenfähige Kosten

1.794.843,00

8

Gebührenfähige Trinkwassermenge in m³

816.998

 

Trinkwassergebühr EURO/m³ ohne gesetzl. MwSt.

2,20

 

nachrichtlich: Trinkwassergebühr DM/m³ ohne gesetzl. MwSt.

4,30

Seite 10 von 11

Gebührenkalkulation Trinkwasser 2000 bis 2004 - Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen -

Grund- und Mengengebühr

Lfd. Nr.

Bezeichnung

Betrag EURO

l

2

3

1.

Summe der jährlichen Kosten aus Gesamtgebühr

1.794.843,00

2.

Summe der jährlichen Einnahmen aus Grundgebühr

211.029,60

 

Zählergröße

Anzahl

Preis in DM

Preis in EURO

 
     

Monat

Jahr

Monat

Jahr

 
 

Qn </= 2,5

3297

8,00

316.512,00

4,10

162.212,40

 
 

Qn >2,5 bis < 6

59

12,50

8.850,00

6,40

4.531,20

 
 

Qn > 6 bis < 10

80

19,00

18.240,00

9,70

9.312,00

 
 

DN50

8

100,00

9.600,00

51,10

4.905,60

 
 

DN80

14

150,00

25.200,00

76,70

12.885,60

 
 

DN 100

6

200,00

14.400,00

102,30

7.365,60

 
 

DN 150

4

300,00

14.400,00

153,40

7.363,20

 
 

DN200

1

400,00

4.800,00

204,50

2.454,00

 
 

DN300

0

500,00

0,00

255,70

0,00

 
   

3469

   

3.

Gebührenfähige Kosten für Mengengebühr

1.583.813,40

4.

Gebührenfähige Trinkwassermenge in m³

816.998

 

Mengengebühr EURO/m³ ohne gesetzl. MwSt.

1,94

 

nachrichtlich: Mengengebühr DM/m³ ohne gesetzl. MwSt.

3,79

Seite 11 von 11

Durchschnittliche Trinkwassergebühr - Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen

       

2000 bis 2004

2000 bis 2004

       

EURO/m³

DM/m³

Beitrag

 

0,00 DM/m²

     

Gesamtgebühr ohne gesetzl. MwSt.

   

2,20

4,30

Grundgebühr

 

DM/Monat

EURO/Monat

   
 

Qn<= 2,5

8,00

4,10

   
 

Qn>2,5 bis< 6

12,50

6,40

   
 

Qn>6 bis< 10

19,00

9,70

   
 

DN50

100,00

51,10

   
 

DN80

150,00

76,70

   
 

DN100

200,00

102,30

   
 

DN150

300,00

153,40

   
 

DN200

400,00

204,50

   
 

DN300

500,00

255,70

   

Mengengebühr ohne gesetzl. MwSt.

   

1,94

3,79

Seite 1 von 3

Gebührenkalkulation Trinkwasser Stadt Radeberg Stand: 10.12.02

ASS Aqua Service GmbH

Ermittlung der prozentualen Anteile der Fixkosten und der variablen Kosten an den Gesamtkosten der Wasserversorgung der Stadt Radeberg mit allen Ortsteilen

Definition Grundgebühr:

"... zur Deckung der durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Kosten (Fixkosten)"

I. Kostenzuordnung

"V" = variable Kosten

"F" = Fixkosten (unvariable Kosten)

Kostenart

Einzelbetrag EURO

Kostenzuordnung

Betriebskosten

   

Gas, Strom, Wasser

188,00

V

Reparatur/Instandhaltung Anlagen

30.629,00

F

Wasserentnahmeabgabe

0,00

V

Unterhaltung Grundstücke und baul. Anlagen

0,00

F

Geräte, Ausstattungsmittel

0,00

F

Innere Verrechnungen Bauhof

0,00

F

Haltung von Fahrzeugen

0,00

F

Kosten Wasserlieferung

1.437.916,00

V

Verwaltungskosten

   

Fremdleistungen (Honorare)

400,00

F

Versicherungen

3.336,00

F

Reisekosten

33,00

F

Fortbildungskosten

60,00

F

Verwaltungskosten (Löhne und Gehälter)

28.944,00

F

Verwaltungsgemeinkosten

4.158,00

F

Rechts- und Beratungskosten

2.250,00

F

Steuerberatungskosten

3.235,00

F

Abschluss- und Prüfungskosten

9.219,00

F

Buchführungskosten

930,00

F

Steuererklärungskosten

1.537,00

F

Lohnabrechnungskosten

224,00

F

Nebenkosten des Geldverkehrs

443,00

F

Sonstige betriebliche Aufwendungen

0,00

F

Kalkulatorische Kosten

   

Zinsen

159.796,00

F

Abschreibungen

141.505,00

F

Summe der Kosten

1.824.803,00

 

Seite 2 von 3

22 Kostenaufteilung

Gesamtkosten

1.824.803,00 EURO

=

100 %

 

- davon: V (variable Kosten)

1.438.104,00 EURO

=

79 %

 

F (unvariable oder Fixkosten)

386.699,00 EURO

=

21 %

 

Fixkosten

386.699,00 EURO

=

100 %

 

Jährliche Einnahmen aus Grundgebühr

211.029,60 EURO

=

55 %

der Fixkosten werden über die Grundgebühr abgedeckt

 

175.669,40 EURO

=

45 %

der Fixkosten werden über die Mengengebühr abgedeckt

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3. Anteile der Grundgebühreneinnahmen an den Fixkosten

Jährliche Fixkosten 386.699,00 EURO

Zählergröße

Einnahmen pro Jahr in EURO

 

Qn </= 2,5

162.212,40

41,9 % der jährlichen Fixkosten werden über Grundgebühreinnahmen der Zählergröße Qn 2,5 gedeckt

Qn >2,5 bis < 6

4.531,20

1,2 % der jährlichen Fixkosten werden über Grundgebühreinnahmen der Zählergröße Qn >2,5<6 gedeckt

Qn > 6 bis < 10

9.312,00

2,4 % der jährlichen Fixkosten werden über Grundgebühreinnahmen der Zählergröße Qn >6<10 gedeckt

DN50

4.905,60

1,3 % der jährlichen Fixkosten werden über Grundgebühreinnahmen der Zählergröße DN 50 gedeckt

DN80

12.885,60

3,3 % der jährlichen Fixkosten werden über Grundgebühreinnahmen der Zählergröße DN 80 gedeckt

DN100

7.365,60

1,9 % der jährlichen Fixkosten werden über Grundgebühreinnahmen der Zählergröße DN 100 gedeckt

DN 150

7.363,20

1,9 % der jährlichen Fixkosten werden über Grundgebühreinnahmen der Zählergröße DN 150 gedeckt

DN200

2.454,00

0,6 % der jährlichen Fixkosten werden über Grundgebühreinnahmen der Zählergröße DN 200 gedeckt

DN300

0,00