Stadtratsbeschlüsse 2010-2014

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Beschluß 59/11 vom 26.10.2011 (Beschlußvorlage 77/11)


Betreff

1. Änderung zur Polizeiverordnung der Stadt Radeberg mit dein Ortsteilen Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf und Ullersdorf zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, gegen Lärmbelästigung, über umweltschädliches Verhalten, über das Anbringen von Hausnummern und sonstige Bestimmungen vom 24.03.2004

Beschlußtext

Der Stadtrat beschließt die in der Beschlussvorlage beigefügte 1. Änderung zur Polizeiverordnung mit der Straße An den Folgen.

Begründung

Die Anlage 1 der Polizeiverordnung der Stadt Radeberg vom 24.03.2004 beinhaltet ortsteilbezogen alle Straßen, auf denen Leinenzwang für Hunde angeordnet ist. Ein Antrag von Bewohnern der Mozartstraße, den Landwehrweg mit in die Liste aufzunehmen, hatte uns veranlasst in den Ausschüssen und den Ortschaftsräten die Frage zu stellen, ob es nach weitere Änderungsvorschläge gibt. Das Ergebnis ist in der Anlage 1 farblich markiert, zum Teil handelt es sich um neu entstandene Straßen.

Radeberg: Am Baumhaus, Landwehrweg, Flügelweg

Liegau-Augustusbad: Aschheimer Straße, Zinngießer Straße

Ullersdorf: Talblick

Großerkmnnsdorf: Arnsdorfer Straße, Goldbachaue und Radweg durch die Goldbachaue

Zusätzlich aufgenommen wurde in den § 5 Abs. 3 in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde das Hüttertal als Landschaftsschutzgebiet. Ergänzt wurde noch ein Ordnungswidrigkeitentatbestand im § 19 Abs. 1 Nr. 20, der bei der Beschlussfassung der Satzung am 24.03.2004 vergessen wurden ist.