Stadtratsbeschlüsse 2010-2014

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Beschluß 1/11 vom 02.02.2011 (Beschlußvorlage 20/11)


Betreff

Beschluss eines Gebietes für Stadtumbaumaßnahmen nach § 171b BauGB

Beschlußtext

  1. Der Stadtrat beschließt das im zur Beschlussvorlage beigefügten Plan rot umrandete Gebiet als "Stadtumbaugebiet", in dem in Anwendung von § 171b BauGB Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt
    • ein städtebauliches Entwicklungskonzept für dieses Gebiet zu erarbeiten,
    • einen Antrag zur Aufnahme dieses Gebietes in das Programm SUO (Stadtumbau Ost), Programmteile Aufwertung, Sicherung und Erwerb und Sanierung von Altbauten zu stellen.

Begründung

In der neuen Programmausschreibung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren für die Programme der Städtebauförderung, Programmjahr 2011, bestehen erweiterte Möglichkeiten zur Förderung von Maßnahmen im Stadtumbau Ost, bei denen es sich zusätzlich zum Rückbau von Wohngebäuden vor allem um die Sicherung und Sanierung städtebaulich bedeutsamer leerstehender Gebäude handelt. Hierbei gibt es im festgelegten Gebiet für Einzelmaßnahmen der Stadt Radeberg die Möglichkeit der Förderung von 100% der erforderlichen Sanierungskosten. Eine denkbare Maßnahme wäre z.B. die Sanierung der Villa Hauptstraße 61. Der Antrag auf Neuaufnahme in das Programm muss bis zum 24.02.2011 eingereicht sein. Grundlage dafür ist ein Stadtratsbeschluss zur Gebietabgrenzung und ein Entwicklungskonzept, das von der Verwaltung noch erarbeitet werden muss.