Stadtratsbeschlüsse 2010-2014

Voriger BeschlußZurück zur ÜbersichtNächster Beschluß

Beschluß 19/10 vom 31.03.2010 (Beschlußvorlage 21/10)


Betreff

1. Änderung B - Plan "Gebiet am Forellenweg" - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage

Beschlußtext

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gebiet am Forellenweg" wird beschlossen.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gebiet am Forellenweg", Stand 08.03.2010, wird gebilligt.
  3. In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und den berührten Trägern öffentlicher Belange und TOB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu geben.

Begründung

Auf Grund des räumlich beengten Regelquerschnittes des Forellenweges (Fahrbahnbreite 3 m mit Ausweichstellen für Begegnungsverkehr) und des Gebietscharakters des vorhandenen reinen Wohngebietes nördlich des Forellenweges wurde in der textlichen Festsetzung 1.1 geregelt: "Reines Wohngebiet, § 3 BauNVO laut Planeintrag, Ausnahmen nach § 3 Abs. 3 BauNVO sind nicht zulässig." Diese Regelung soll zukünftig ausschließlich auf die Grundstücke bezogen bleiben, deren Erschließung über den Forellenweg erfolgt. Auf Grund des äußerst beengten Querschnittes des Forellenweges ist dieser ausschließlich Wohnweg für die Anlieger zulässig. Eine zusätzliche Verkehrsbelastung durch Kundenverkehr der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach § 3 Abs. 3 BauNVO ist zu vermeiden.