Stadtratsbeschlüsse 2005-2009 |
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Erlass der Vergnügungssteuerforderung in Höhe von 16.890,00 EUR
Auf Grund des Antrages vom 10.04.2009 - hier eingegangen am 21.04.2009 - wird die Vergnügungssteuer in Höhe von 16.890,00 Euro in einem Einzelfall nicht erlassen.