Förderregelung für private Maßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Programmes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (SOP) für das Gebiet "Historische Ortsmitte" Liegau- Augustusbad auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV StBauE) vom 21.07.2008
Der Stadtrat beschließt die auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift "Städtebauliche Erneuerung" (StBauE) vom 21.07.2008 erarbeiteten und in der Anlage zu Beschlussvorlage beigelegten Förderregelung für private Maßnahmen innerhalb des Bund-Länder-Programmes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (SOP) für das Gebiet "Historische Ortsmitte" Liegau- Augustusbad.
Das Gebiet "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad wurde gemäß Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank vom 23.03.2009 in das Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (SOP) - Programmjahr 2009 aufgenommen. Die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB beginnen im Mai 2009. Wenn das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung vorliegt, wird das Sanierungsgebiet verbindlich abgegrenzt und durch einen Beschluss gemäß § 142 BauGB förmlich festgelegt.
Um zeitnah die Bürger sowie die Eigentümer im Untersuchungsgebiet "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad zu den Möglichkeiten einer Förderung privater Maßnahmen zu beraten wird beiliegende Förderregelung vorgeschlagen. Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes gemäß § 142 BauGB können somit bereits von sanierungswilligen Bürgern und Eigentümern Förderanträge für private Maßnahmen dem Beschlussgremium vorgelegt werden. Damit können die im Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank vom 23.03.2009, Programmjahr 2009, erteilten Fördermittel fristgemäß in diesem Jahr ausgegeben und die in diesem Jahr vorgesehenen Maßnahmen begonnen bzw. umgesetzt werden. Eine Rückgabe von Finanzhilfen bzw. die Zahlung von Zinsen bei nicht fristgemäßer Verwendung der Mittel sollte vermieden werden.
In Anlehnung an das Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg wird die in der Anlage beigelegte Förderregelung für private Maßnahmen innerhalb des Bund-Länder-Programmes "Aktive Stadtund Ortsteilzentren" (SOP) für das Gebiet "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad vorgeschlagen. Um die Eigentümer der Sanierungsobjekte innerhalb des Stadtgebietes Radeberg gleich zu behandeln, stimmt diese zu beschließende Förderregelung bis auf dem Punkt 1.1 Umzug von Bewohnern und Betrieben mit den Regelungen in dem bereits bestehenden Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg überein. Eine Förderung von Umzugskosten für Betroffene der städtebaulichen Erneuerung werden aufgrund des überschaubaren Untersuchungsgebietes vorläufig nicht vorgeschlagen. Eine mögliche Notwendigkeit der Förderung von Umzugskosten sind nach weiteren Untersuchungen zur "Historischen Ortsmitte" Liegau-Augustusbad zu prüfen und kann gesondert in den Gremien zum Beschluss eingebracht werden.