Stadtratsbeschlüsse 2005-2009 |
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Erlass der Grundsteuer B
Der Stadtrat beschließt, dem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtes Dresden zuzustimmen und die Grundsteuer B in einem Einzelfall in Höhe von jeweils 27 % für die Steuerjahre 2002 bis 2007 wegen wesentlicher Ertragsminderung zu erlassen.