Stadtratsbeschlüsse 2005-2009 |
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 "Baumhaus - Christliche Kindertages- und Familienbildungsstätte Radeberg" Aufstellungsbeschluss
Es wird eingeschätzt, dass die geplante Errichtung der Christlichen Kindertages- und Familienbildungsstätte auf Flstck. 445 ein Vorhaben ist, welches der Innenentwicklung dient. In Anwendung von § 13 a BauGB können diese Vorhaben im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Bedingung hierfür ist, dass die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt werden darf.