Stadtratsbeschlüsse 2005-2009

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Beschluß 19/07 vom 28.03.2007 (Beschlußvorlage 19/07)


Betreff

4. Änderung B-Plan Nr. 1 im Baufeld 7 Aufstellungsbeschluss

Beschlußtext

  1. Die Aufstellung einer Änderung des B-Planes Nr. 1 im Baufeld 7 wird beschlossen. Ziel der Änderung: Änderung der Art der baulichen Nutzung von Gewerbegebiet (GE) in ein Sondergebiet "Großflächiger Einzelhandel" mit der Einschränkung, keine Waren des täglichen Bedarfes.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Flstck. 470/68, Gemarkung Lotzdorf (Frequenz Elektro GmbH), einen städtebaulichen Vertrag, welcher die Übernahme aller Planungskosten regelt, nach § 11 BauGB abzuschließen.

Begründung

Der Nutzer des Grundstückes 470/68 möchte durch einen Anbau die vorhandene Ausstellungsfläche seiner Verkaufsfläche von 1.035 m² auf 1.450,33 m² erweitern. Die durch die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche erreichte Größenordnung zählt zum großflächigen Einzelhandel und ist im Gewerbegebiet nach § 11 BauNVO (Baunutzungsverordnung) nicht zulässig.

Mit Beschluss T-120/06 vom 05.12.2006 hat der Technische Ausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Änderung des B - Planes Nr. 1, Baufeld 7 vorzubereiten. Die Anwendung des vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist nicht möglich, weil durch die Änderung die Grundzüge der Planung berührt werden.

Ein städtebaulicher Vertrag wurde mit der Frequenz Elektro GmbH bereits abgeschlossen und liegt dieser Beschlussvorlage zur Information bei.