Stadtratsbeschlüsse 2005-2009

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Beschluß 79/06 vom 25.10.2006 (Beschlußvorlage 92/06)


Betreff

Abwassersatzung der Stadt Radeberg

Beschlußtext

  1. Der Stadtrat bestätigt die Zusammenfassung der Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge (Anlage 2 der Beschlussvorlage) und die Gebührenkalkulation (Anlage 3 der Beschlussvorlage) für die Abwasserentsorgung der Stadt Radeberg einschließlich der Ortsteile Großerkmannsdorf, Liegau-Augustusbad und Ullersdorf.
    Das Betriebskapital i. H. v. 32.246.608,92 EUR
    der Beitragssatz i. H. v. 3,93 EUR/m² Nutzfläche
    der Gebührensatz für
    - Schmutzwasserentsorgung i. H. v. 2,53 EUR/m³ Schmutzwasser
    - Niederschlagswasserents. i. H. v. 0,48 EUR/m² versiegelter Grundstücksfläche
  2. Die "Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Radeberg (Abwassersatzung AbwS)" gemäß der Anlage 1 zur Beschlussvorlage wird beschlossen.

Begründung

Die zur Beschlussfassung vorgelegte Abwassersatzung der Stadt Radeberg wurde auf der Grundlage des Satzungsmusters des SSG erarbeitet. Die Neufassung der Abwassersatzung wurde notwendig aufgrund der Änderungen im Sächsischen Kommunalabgabengesetz und zur Vereinheitlichung des bisher noch getrennt geltenden Satzungsrechtes für die Kernstadt Radeberg einschl. Liegau-Augustusbad und die Ortsteile Großerkmannsdorf und Ullersdorf.

Grundlage für die Festsetzung des einheitlichen Beitragssatzes in der Satzung ist die Globalberechnung, die im Auftrag der Stadt durch das Ingenieurbüro Heyder und Partner auf der Grundlage der Flächenermittlung durch das IB Dänekamp und Partner erarbeitet wurde. Die Zusammenfassung der Globalberechnung liegt der Beschlussvorlage als Anlage 2 bei. Es wird für die Schmutzwasserentsorgung ein Beitragssatz vorgeschlagen, der dem in der bisher gültigen Satzung der Kernstadt Radeberg entspricht und unter dem höchstzulässigen Beitragssatz lt. Globalberechnung liegt. Für die Niederschlagswasserentsorgung ist im Satzungsentwurf keine Beitragserhebung vorgesehen.

Die Gebührenerhebung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zukünftig getrennt für die Schmutzwasser- und die Niederschlagswasserentsorgung. Grundlage für die Ermittlung der Gebührensätze ist die Gebührenkalkulation einschließlich der Nachkalkulation 2001-2003, die als Anlage 3 beigefügt ist. Vorgesehen ist die Gebührenerhebung für die Schmutzwasserentsorgung wie bisher auf der Grundlage des Trinkwasserverbrauchs. Die Niederschlagswassergebühr soll auf der Grundlage der versiegelten und an das öffentliche Netz angeschlossenen Grundstücksfläche erhoben werden, wobei für Regenrückhalteeinrichtungen Absetzungsmöglichkeiten vorgesehen sind. Eine entsprechende Beispielberechnung liegt am Schluss des Satzungsentwurfes bei.

Die ausführlichen Unterlagen können in der Stadtverwaltung im Bauamt und zur Stadtratssitzung am 25.10.2006 eingesehen werden. Als Anlage 4 zur Abwägung beigefügt ist eine Anfrage des Ortschaftsrates Großerkmannsdorf und eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung zur Problematik der Niederschlagswassergebühr einzelner Grundstücke des Ortsteils Großerkmannsdorf.