Stadtratsbeschlüsse 2005-2009 |
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Niederschlagung von Forderungen in einem Einzelfall
Die Forderungen aus Vergnügungssteuer in Höhe von 2.556,42 Euro, Mahngebühren in Höhe von 26,84 Euro und Säumniszuschlägen in Höhe von 97,16 Euro werden niedergeschlagen.