Stadtratsbeschlüsse 2005-2009

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Beschluß 19/06 vom 29.03.2006 (Beschlußvorlage 20/06)


Betreff

  1. Teilaufhebung eines Beschlusses
  2. Abschluss eines Erbbaupachtvertrages zum Flurstück 1423/5 der Gemarkung Radeberg mit Herrn Michael Wirth

Beschlußtext

Der Stadtrat beschließt

  1. die Teilaufhebung des Beschlusses Nr. 53/04 bezüglich des Verkaufes der Teilfläche Nr. 1 des Flurstückes 1423/2 der Gemarkung Radeberg,
  2. den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages zum Flurstück 1423/5 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 3.594 m² über 66 Jahre mit einer Kaufoption innerhalb der ersten 33 Jahre unter Anrechnung der zur Fälligkeit gezahlten Erbbaupacht auf den Kaufpreis.
    Der Erbbauzins in Höhe von 6 % ist zu vereinbaren.
    Die Genehmigung zu einer vorzeitigen Grundbuchbelastung in Höhe von 95.000,00 Euro wird erteilt.

Begründung

Herr Wirth befindet sich bereits seit dem Jahr 2003 mit der Stadt Radeberg in Verhandlungen zum Erwerb bzw. Pacht von Gewerbegrundstücken an der Heinrich-Gläser-Straße. Eine Teilfläche wurde bereits im Jahr 2004 von ihm erworben.

Über die im Beschlusstext genannte Fläche möchte Herr Wirth einen Erbbaupachtvertrag mit der Stadt Radeberg abschließen. Die Erbbaupacht erfolgt auf der Grundlage des 2004 erstellten Verkehrswertgutachtens. Dabei wird eine Fläche von 298 m², die als Unland bezeichnet ist, in Abzug gebracht. Diese Fläche ist baulich nicht nutzbar, da als Böschung vorhanden und bewachsen mit Sträuchern und Bäumen ist. Die Pflege dieser Fläche übernimmt der Erbbaupächter. Der Verkehrswert beträgt somit 84.048,00 EUR zuzüglich 15.000 EUR für die aufstehende Fabrikhalle. Bei einem Erbbaupachtzins von 6 % ergibt sich eine Erbbaupacht von jährlich 5.942,88 EUR, die in monatlichen Teilbeträgen von 495,24 EUR zu zahlen ist.