Stadtratsbeschlüsse 2005-2009

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Beschluß 69/05 vom 21.09.2005 (Beschlußvorlage 65/05)


Betreff

Übernahme von Grundstücken der Wohnbau GmbH in das Eigentum der Stadt Radeberg

Beschlußtext

Der Stadtrat beschließt die Übernahme folgender Grundstücke von der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH, in das Eigentum der Stadt Radeberg:

  1. Teilflächen im Mischgebiet "Am Sandberg" T.v. Flurstück 528/37, T.v. Flurstück 598/1, T.v. Flurstück 599/1 der Gemarkung Radeberg mit insgesamt ca. 225 m² und T.v. Flurstück 552/12 der Gemarkung Radeberg mit ca. 80 m² für ca. 21.000,00 Euro
  2. Hauptstraße 38, Flurstück 102/1 der Gemarkung Radeberg mit 769 m² für ca. 61.000,00 Euro
  3. Hauptstraße 54, Flurstück 123 der Gemarkung Radeberg mit 260 m² für 13.900,00 Euro (1/2 Anteil)
  4. Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 14/15, Flurstücke 111 und 112 der Gemarkung Radeberg mit insgesamt 330 m² für ca. 32.000,00 Euro

Gesamtwert: ca. 127.900,00 Euro

Der Kaufpreis wird mit der bereits von der Stadt Radeberg gezahlten Erlösauskehr an den "Bund" in Höhe von 127.822,97 Euro für die von der Wohnbau GmbH veräußerten Grundstücke Lotzdorfer Straße 41 (Gasthof Lotzdorf) und Mittelstraße 4 verrechnet.

Begründung

Die Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH, hatte die ehemaligen Grundstücke Lotzdorfer Straße 41 und Mittelstraße 4 veräußert und den Kaufpreis eingenommen. Die Stadt Radeberg war infolge der späteren Zuordnung beider Grundstücke in das Vermögen der Bundesrepublik Deutschland zur Erlösauskehr verpflichtet. Mit der Wohnbau GmbH wurde als Ausgleich des finanziellen Verlustes die Übertragung von wertgleichen Grundstücken vereinbart.

Das Grundstück im Gebiet "Am Sandberg" sowie die Grundstücke Hauptstraße 54 und Dr. -Wilhelm-Külz-Straße 14/15 sind veräußerbare Baugrundstücke, die zur Zeit zum Teil als Parkfläche und städtisches Grün genutzt werden.

Das Grundstück Hauptstraße 38, Flurstück 102/1 der Gemarkung Radeberg, soll für spätere kommunale Aufgaben (Turnhalle für Grundschule Mitte) vorgehalten werden.