Stadtratsbeschlüsse 2000-2004

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Beschluß 79/04 vom 29.09.2004 (Beschlußvorlage 81/04)


Betreff

Fortführung des Verfahrens B-Plan "Wohnpark an der Radeberger Str.", OT Liegau-Augustusbad - Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen der Offenlage vom 11.10. - 28.10 .2002 - Billigung der Planfassung September 2004 - Beschluss zur erneuten Offenlage

Beschlußtext

  1. Der Abwägungsvorschlag zum Entwurf des B-Planes "Wohnpark an der Radeberger Straße" zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Offenlage vom 11.10. - 28.10.2002 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 10.10.2002 wird nach § 1 Abs. 6 BauGB in allen Punkten beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.
  3. Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnpark an der Radeberger Straße", bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Grünordnungsplan (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Begründung (Teil C) und dem Textteil zur Grünordnung (Teil D), Bearbeitungsstand September 2004 zur Fortführung des Verfahrens.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.

Begründung

Die Fortführung des Verfahrens dieses B - Planes ruhte, da seitens der Grundstückseigentümer dem Investor gekündigt wurde. Es handelt sich hierbei um eine privat finanzierte Planungsleistung. Ein neuer Vorhabensträger wurde lange gesucht. Die Cortez GmbH möchte dieses Plangebiet entwickeln und hat die Überarbeitung der Planung bereits in Absprache mit der Stadtverwaltung Radeberg und dem Ortsamt Liegau - Augustusbad beauftragt. Das Planungsbüro Schubert ist mit der weiterführenden Überarbeitung des Entwurfes des B - Planes "Wohnpark an der Langebrücker Str." über die Cortez GmbH beauftragt. Ein städtebaulicher Vertrag nach § 12 BauGB i. V. m. einem Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB zwischen der Stadt Radeberg und der Cortez GmbH ist in Arbeit. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken machte Änderungen im Entwurf des B - Planes erforderlich. Die Änderungen beinhalten neben kleineren Änderungen in der Planzeichnung und im Textteil und der Überarbeitung der Begründung auch eine Überarbeitung des Grünordnungsplanes.