Stadtratsbeschlüsse 2000-2004

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Beschluß 59/04 vom 01.09.2004 (Beschlußvorlage 64/04)


Betreff

Wahl des 1. Stellvertreters / der 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters

Beschlußtext

Der Stadtrat wählt offen als ersten Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Radeberg folgenden Stadtrat: Herrn Christoph Heinze

Begründung

Entsprechend § 54 SächsGemO sind in den Gemeinden ohne Beigeordnete durch den Gemeinderat aus seiner Mitte ein oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Radeberg regelt für die Stadt Radeberg die Bestellung von zwei Stellvertretern des Bürgermeisters.