Stadtratsbeschlüsse 2000-2004 |
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Fortführung des Verfahrens B - Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Offenlage nach § 3 Abs. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 4 BauGB
Die Festsetzung für Werbeanlagen wurde neu gefasst. Ebenfalls wurde der Textteil mit einer neuen Festsetzung für Ausnahmen ergänzt, um die Errichtung eines Werbe - Leit - System für das Gewerbegebiet als Ganzes auch im Bereich von öffentlicher Grünfläche zu ermöglichen. Weiterhin wurde die Festsetzung der Schallschutzmaßnahmen modifiziert. Die vorstehend genannten Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht, so dass eine Beteiligung der von der Änderung betroffenen TÖB nach § 4 Abs. 4 BauGB sowie eine erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 3 BauGB ausreicht, Es erfolgten zwischenzeitlich Abwägungsgespräche mit dem LRA Kamenz, SG Kreisentwicklung zur Thematik der Ausgleichsflächen, dem Büro Müller BBM bezüglich des Schallschutzgutachtens.