Stadtratsbeschlüsse 2000-2004

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Beschluß 119/04 vom 15.12.2004 (Beschlußvorlage 124/04)


Betreff

Fortführung des Verfahrens zur einfachen Änderung des B-Planes Nr. 4 "Wohngebiet Pillnitzer Str. West" Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss

Beschlußtext

  1. Die Abwägung, Bearbeitungsstand 07.12.2004, wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Die einfache Änderung des B-Planes Nr. 4 "Wohngebiet Pillnitzer Str. West", Bearbeitungsstand 23.06.2004, wird als Satzung beschlossen. Die Begründung, Bearbeitungsstand 23.06.2004, wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 246 Abs. 1a BauGB, die Änderung des B-Planes Nr. 4 "Wohngebiet Pillnitzer Str. West" der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.
  4. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Begründung

In Folge der letzten Offenlage hat der Entwurf des Bebauungsplanes eine Planreife erreicht, dass dieser als Satzung beschlossen werden kann. Der B - Plan Nr. 4 befindet sich im Bereich des fortgeltenden Generalbebauungsplanes der Kernstadt Radeberg. Da dieser Bebauungsplan den Aussagen des Generalbebauungsplanes entspricht, bedarf er in Anwendung von § 246 Abs. 1 a BauGB keiner Genehmigung.