Stadtratsbeschlüsse 2000-2004 |
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Fortführung des Verfahrens zur einfachen Änderung des B-Planes Nr. 4 "Wohngebiet Pillnitzer Str. West" Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss
In Folge der letzten Offenlage hat der Entwurf des Bebauungsplanes eine Planreife erreicht, dass dieser als Satzung beschlossen werden kann. Der B - Plan Nr. 4 befindet sich im Bereich des fortgeltenden Generalbebauungsplanes der Kernstadt Radeberg. Da dieser Bebauungsplan den Aussagen des Generalbebauungsplanes entspricht, bedarf er in Anwendung von § 246 Abs. 1 a BauGB keiner Genehmigung.