Stadtratsbeschlüsse 2000-2004 |
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Wahl des Gemeindewahlausschusses
Der Stadtrat wähl offen und einzeln folgende Mitglieder in den Gemeindewahlausschuss für die Kreistags- , Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen am 13. Juni 2004:
Entsprechend § 8 Kommunalwahlgesetz ist der Gemeindewahlausschuss Wahlorgan bei Kommunalwahlen. Der Gemeindewahlausschuss ist für die Leitung der Stadt- und Ortschaftsratswahlen und die Feststellung der Wahlergebnisse zuständig. Gleichzeitig leitet der Gemeindewahlausschuss die Durchführung der Kreistagswahl und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und zwei bis sechs Beisitzern sowie dessen Stellvertreter. Dabei sollen nach Möglichkeit die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen angemessen berücksichtigt werden. Umstehender Vorschlag entspricht diesem Anliegen.