Stadtratsbeschlüsse 2000-2004

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Beschluß 5/03 vom 22.01.2003 (Beschlußvorlage 6/03)


Betreff

Vereinbarung zwischen der Golfanlage Ullersdorf GmbH & Co. KG und der Stadt Radeberg - Übertragung von kommunalen Flurstücken an die Golfanlage Ullersdorf GmbH & Co. KG

Beschlußtext

  1. Der Stadtrat beschließt gemäß Empfehlung des Ortschaftsrates Ullersdorf die Übertragung folgender Flurstücke der Gemarkung Ullersdorf zum Preis von insgesamt 156.372,00 Euro an die Golfanlage Ullersdorf GmbH & Co. KG:
    • Flurstück 196 mit 2.920 m², Flurstück 205 mit 63.650 m²,
    • Flurstück 211/1 mit 10.757 m² , Flurstück 244 mit 2.865 m²,
    • Flurstück 245/3 mit 844 m², Flurstück 245/5 mit 2.559 m²,
    • Flurstück 235/3 mit 20.653 m²
  2. Der Vollzug dieses Beschlusses zu Ziffer 1 wird an jeweils eine durch die Stadt Radeberg zu einem späteren Zeitpunkt zu erklärende Freigabe gebunden.

Begründung

Von der Golfanlage Ullersdorf GmbH & Co. KG wird die vorzeitige Herstellung der zum B-Plangebiet "Sport, Freizeit und Erholung" gehörenden Wohngebietsstraße als Zufahrt zur Golfanlage gewünscht. Da aus Sicht der Stadt Radeberg derzeit kein Bedarf an dieser Straße erkannt wird, ist nur die im Beschlusstext beschriebene Verfahrensweise denkbar. Der Wert der Flurstücke 196, 205, 211/1, 244, 245/3 und 245/5 der Gemarkung Ullersdorf basiert auf Rücksprache mit dem Gutachterausschuss beim Landratsamt Kamenz (Bodenwerte für Golfplatzanlagen 1,50 Euro/m²). Der Wert für das Flurstück 248/3 der Gemarkung Ullersdorf setzt sich wie folgt zusammen: 1.000 m² zu 15,00 Euro/m² (Gartengrundstück) und 7.424 m² zu 1,50 Euro/m² (Golfplatzanlage). Der Erwerb dieses Grundstückes wird von der Golfanlage Ullersdorf GmbH & Co. KG zusätzlich zu den bereits gepachteten Flurstücken gewünscht.