Stadtratsbeschlüsse 2000-2004 |
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Fortführung des Verfahrens B - Plan "Lerchenweg II", OT Ullersdorf - Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen der Offenlage vom 15.03.-31.03.2003 - Billigungsbeschluss - erneute Offenlage nach § 3 Abs. 3 BauGB und Beteiligung TOB nach § 4 Abs. 4 BauGB
Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken machte Änderungen im Entwurf des B - Planes erforderlich. Wird der Entwurf eines Bauleitplanes nach der Auslegung geändert oder ergänzt, ist er erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB (Vorraussetzung für die Anwendung ist, dass die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt sind) bringt zeitlich keine Vorteile im Verfahren. Aus diesem Grund wurde davon Abstand genommen. Was die Grundzüge einer Planung sind, ist höchstrichterlich nicht abschließend geklärt. Es gibt somit bei der Anwendung des § 13 BauGB immer einen gewissen Ermessensspielraum, der bei der "Suche" nach Ablehnungsgründen für eine Planung gegen diese Planung verwendet werden kann.