Stadtratsbeschlüsse 2000-2004 |
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2. Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Bischofsweg" - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum B - Plan "Lerchenweg II" wurde die Stadt Radeberg darauf aufmerksam gemacht, dass am Anbindepunkt der Erschließungsstrasse am Wendehammer im Geltungsbereich des V.- und E.- Planes "Bischofsweg" ein Pflanzgebot festgesetzt ist. Eine Anbindung der Erschließungsstrasse ist hier nur zulässig, wenn zuvor dieser Plan geändert und das Pflanzgebot aufgehoben wurde. Aus diesem Grund wird die Einleitung eines 2. Änderungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Bischofsweg" vorgeschlagen. Der V. - u. E. - Plan "Bischofsweg" wurde mit dem Bescheid des Regierungspräsidiums vom 29.04.1993 genehmigt und nach öffentlicher Bekanntmachung dieses Bescheides am 05.Mai 1993 rechtskräftig. Dieser Beschlussvorlage wurde nur der Auszug aus der Planung beigelegt, wo die Änderung stattfindet.