Stadtratsbeschlüsse 2000-2004

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Beschluß 99/02 vom 18.12.2002 (Beschlußvorlage 103/02)


Betreff

Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof für das Geschäftsjahr 2001

Beschlußtext

Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung

  1. Feststellung des Jahresabschlusses
    Bilanzsumme1.232.868,19 DM
    davon entfallen auf der Aktivseite auf
    das Anlagevermögen989.588,75 DM
    das Umlaufvermögen129.095,28 DM
    aktive Rechnungsabgrenzung103.466,04 DM
    davon entfallen auf der Passivseite auf
    das Eigenkapital1.180.028,10 DM
    die Rückstellungen40.206,15 DM
    die Verbindlichkeiten12.633,94 DM
    Jahresverlust67.749,79 DM
    Summe der Erträge1.578.231,86 DM
    Summe der Aufwendungen1.645.981,65 DM
  2. Deckung des Jahresverlustes
    Der Jahresverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
  3. Entlastung der Betriebsleitung
    Die Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2001 entlastet.

Begründung

Nach § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG) wurde der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2001 dem Bürgermeister am 06.08.2002 übergeben. Nach § 17 Abs. 2 wurde der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2001 an den Sächsischen Rechnungshof und an die durch den Stadtrat am 25.04.2001 (Beschluss-Nr. 45/01) bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG zur Prüfung nach § 110 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) übergeben. Die Prüfung erfolgte im August 2002. Nach Durchsicht und Klärung von offenen Fragen wurde der Bericht über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001 am 04.10.2002 der Stadt übergeben.

Der Beschlussvorlage beigefügte Unterlagen werden wie folgt verteilt: Bericht über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001 für die CDU-Fraktion 2 Exemplare, für die SPD-Fraktion 1 Exemplar, für die PDS-Fraktion 1 Exemplar, für die Fraktion Freier Wähler 1 Exemplar, für Ortsvorsteher je 1 Exemplar für den Bürgermeister 1 Exemplar. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht für alle übrigen Stadträte.