Stadtratsbeschlüsse 2000-2004 |
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Antrag auf Stundung einer Grundsteuerforderung
Auf Grund eines Antrages auf Stundung, wird die Grundsteuerforderung in Höhe von 6.645,04 EUR (12.996,56 DM) unter Ansetzung von Stundungszinsen bis 30.08.2004 gestundet.