Stadtratsbeschlüsse 2000-2004

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Beschluß 79/02 vom 23.10.2002 (Beschlußvorlage 85/02)


Betreff

Fortführung des Verfahrens zur Außenbereichssatzung "Ullersdorfer Mühle" - Abwägungsbeschluss - Änderung des Geltungsbereiches - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Offenlage nach § 13 Abs. 2 u. 3 BauGB

Beschlußtext

  1. Der Abwägungsvorschlag, Bearbeitungsstand 16.10.2002, wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der Geltungsbereich der Satzung wird geändert. Er beschränkt sich nur auf die Flurstücke mit Planbedürfnis, d.h. Flstck. 252c, 252d, 252 - teilweise.
  3. Der Stadtrat der Stadt Radeberg billigt den Entwurf der Außenbereichssatzung "Ullersdorfer Mühle", Bearbeitungsstand 16.10.2002, für den Geltungsbereich der einbezogenen Flurstücke 252c, 252d, 252 - teilweise der Gemarkung Ullersdorf.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Bürgern gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und den berührten Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 3 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist zu geben.

Begründung

Durch die Ergänzung eines überbaubaren Bereiches ist eine erneute Offenlage nach § 13 BauGB erforderlich.