Stadtratsbeschlüsse 2000-2004

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Beschluß 2/02 vom 30.01.2002 (Beschlußvorlage 4/02)


Betreff

Änderung des Geltungsbereiches, Billigungsbeschluss, Beschluss zur Offenlage B-Plan "Wohnpark an der Radeberger Straße" im OT Liegau-Augustusbad

Beschlußtext

  1. Der Geltungsbereich des B-Planes "Wohnpark an der Radeberger Straße" wird geringfügig geändert. Die Kreuzungsbereiche der Radeberger Straße mit dem Forstweg und mit der Langebrücker Straße werden aus dem B-Plan ausgegliedert. Der Geltungsbereich erstreckt sich somit über die Flurstücke 233, 234a, 264/1 (teilweise), 430/1 (siehe Anlage 1 zur Beschlussvorlage).
  2. Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnpark an der Radeberger Straße" im OT Liegau-Augustusbad, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Begründung, Bearbeitungsstand 22.11.2001.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen. Die Dauer der Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1 Monat betragen.

Begründung

Die Entwicklung der dargestellten Fläche als reines Wohngebiet erfolgt im Einklang mit den Entwicklungszielen des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg. Der Investor Dr. Körner hat die Entwicklungsabsichten dem Ortschaftsrat Liegau - Augustusbad vorgetragen. Die Zielstellungen und Bedingungen der Planungen wurden daraufhin mit der Stadtverwaltung Radeberg - Stadtbauamt - abgestimmt. Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines kleinen hochwertigen Wohngebietes. Die Realisierungsbedingungen werden durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert. Am 19.12.2001 fasste der Stadtrat der Stadt Radeberg den Aufstellungsbeschluss zum B - Plan "Wohnpark an der Radeberger Strasse" in Liegau - Augustusbad. Am 21.01.2002 fand in der Grundschule Liegau - Augustusbad die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die Anbindepunkte (Kreuzungsbereiche) der Radeberger Strasse an den Forstweg und die Langebrücker Strasse wurden aus dem Geltungsbereich des B - Planes ausgegliedert, da hierzu eine Straßenplanung durch das Büro d & p derzeit in Arbeit ist. Der Ausbau beider Kreuzungen soll im Haushaltsjahr 2002 erfolgen. Diese Planung wurde mit dem Straßenverlauf im B - Plan abgestimmt. Die Kreuzungspunkte der Radeberger Strasse sind in der Planfassung außerhalb des Geltungsbereiches zeichnerisch dargestellt.