Stadtratsbeschlüsse 2000-2004

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Beschluß 5/01 vom 24.01.2001 (Beschlußvorlage 10/01)


Betreff

Neufassung des Aufstellungsbeschlusses des Stadtrates zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Radeberg für die Flurstücke Nr. 1423/2 uns 1423/3 (ehem. Eisenhammer Dölzschen)

Beschlußtext

  1. Der Beschluss des Stadtrates Nr. 17/97 vom 26.02.97 wird neu gefasst: Auf Antrag der B+D Immobilienverwaltung GbR Dresden als Eigentümer soll für das Gebiet der Flurstücke Nr. 1423/2 und 1423/3 zwischen Heidestraße und Heinrich-Gläser-Straße (ehem. Eisenhammer Dölzschen) ein Bebauungsplan (B-Plan Nr. 32) in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag für eine Ersatzinvestition für die Lidl GmbH & Co. KG mit einer Reduzierung der Verkaufsfläche auf 2.500 m² aufgestellt werden. Planungsziele: Ermittlung und Festsetzung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen sowie der Bebauungsmöglichkeiten für die Reaktivierung des Gewerbestandortes unter der Voraussetzung einer Ersatzinvestition für die Lidl GmbH & Co. KG als Teilvorhaben auf dem Standort.
  2. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Planungsleistungen durch die B+D Immobilienverwaltung GbR Dresden auf der Grundlage eines per 14.12.00 mit dem Büro Prof. Dr.-Ing. Gräfe Dresden getragen werden.
  3. Der städtebauliche Vertrag mit der Stadt, an den die Aufstellung des Bebauungsplanes gebunden wird, soll
    • die Durchführung der Ersatzinvestition für die Lidl GmbH & Co. KG beinhalten,
    • und die verbindliche Vereinbarung mit der Lidl GmbH & Co. KG enthalten, dass am damit ersetzten Standort an der Robert-Bosch-Straße keine Einzelhandelsnutzung mehr zulässig ist.

Begründung

Seit langem bemüht sich der aus dem ehemaligen Eisenhammerwerk Dölzschen hervorgegangene Eigentümer B + D Immobilienverwaltung GbR Dresden um Reaktivierungsmöglichkeiten des im wesentlichen brachliegenden Gewerbestandortes. Neben allgemein-wirtschaftlichen Problemen ist der Standort durch die unmittelbare Nachbarschaft zu dem kleinen Wohngebiet Theodor-Körner-Straße geprägt und damit nur eingeschränkt gewerblich entwickelbar. Die Bemühungen der Lidl GmbH + Co. KG um einen neuen Standort in Radeberg bieten dem Eigentümer eine erste Vermarktungsgrundlage für die Entwicklung des Standortes unter der Bedingung einer teilweisen oder zumindest umfänglichen Aufgabe der vorhandenen gewerblichen Bausubstanz. Das Anliegen wurde mit Vertretern des Landratsamtes Kamenz am 17.05.2000 vor Ort beraten und grundsätzlich festgestellt, dass hierfür ein planungsrechtliches Verfahren durchzuführen sei (ein Aufstellungsbeschluss aus anderen Zusammenhängen liegt schon vor). Seitens der Vertretung der Stadt wurde grundsätzlich zur Bedingung gemacht, dass der ersetzte Standort an der Robert-Bosch-Straße für Einzelhandelsnutzung aufgegeben wird. Durch die Vertreter der Lidl GmbH + Co. KG wurde dies bisher bestätigt. Zum Stand der bisherigen inhaltlichen Abstimmungen sind diesbezügliche Beratungsprotokolle beigefügt.