Stadtratsbeschlüsse 2000-2004

Voriger BeschlußZurück zur ÜbersichtNächster Beschluß

Beschluß 69/00 vom 14.06.2000 (Beschlußvorlage 61/00)


Betreff

1. Aufhebung eines Beschlusses 2. Verkauf des Grundstückes Stolpener Straße 15a

Beschlußtext

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 104/99 zur Veräußerung des Grundstückes Stolpener Straße 15a an Herrn Ralf Käseberg.
  2. Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Grundstückes Stolpener Straße 15a, Teilfläche des Flurstückes 869 der Gemarkung Radeberg, mit einer Größe von ca. 500 m² an Herrn Uwe Börner, Radeberg, zum Verkehrswert zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten, anteiliger Vermessungskosten sowie des Abwasserbeitrages gemäß des noch zu erlassenden Bescheides. Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung wird erteilt.

Begründung

zu 1.

Herr Käseberg erklärte seinen Rücktritt vom beabsichtigten Erwerb infolge denkmalpflegerischer Auflagen zum Erhalt des auf dem Grundstück stehenden Wohnhauses.

zu 2.

Herr Börner stellte im November 1999 den Antrag auf Erwerb einer Teilfläche des Flurstückes 869 der Gemarkung Radeberg zur Sicherung der wegmäßigen Erschließung seines Grundstückes Flurstück 869c der Gemarkung Radeberg. Nach dem Rücktritt des bisherigen Antragstellers/Erwerbers, Herrn Käseberg, stellte er den Antrag auf Erwerb der gesamten Teilfläche mit dem sich darauf befindlichen Wohnhaus. Die denkmalpflegerischen Auflagen, das Wohnhaus zu erhalten, werden von Herrn Börner akzeptiert.