Stadtratsbeschlüsse 2000-2004

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Beschluß 19/00 vom 22.03.2000 (Beschlußvorlage 16/00)


Betreff

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 "Gamma Service Produktbestrahlung" - Abwägungsbeschluss; Verfahren nach § 3 (2) und § 4 (1) BauGB

Beschlußtext

  1. Die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 "Gamma Service Produktbestrahlung" nach frühzeitiger Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweise werden gemäß den Abwägungsvorschlägen in Anlage 1 zur Beschlußvorlage in der durch den Stadtrat redaktionell geänderten Fassung abgewogen.
  2. Der gemäß Anwägung nach Anlage 1 geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 "Gamma Service Produktbestrahlung" mit dem Planteil (Teil A), dem Text (Teil B) sowie der Begründung mit dem Stand vom 22.03.2000 wird zur öffentlichen Auslegung und Beteilung der von den Änderungen betroffenen TÖB gebilligt.

Begründung

Der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 24.11.1999 mit Beschluß Nr. 124/99 gebilligte Entwurf ist vom 13.12.99 bis 14.01.1999 nach fristgemäßer Veröffentlichung öffentlich ausgelegt worden. Gemäß Hinweis vom Landratsamt Kamenz und Regierungspräsidium Dresden ist diese Auslegung als frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB (für alle neuen B-Pläne nunmehr erforderlich) zu werten, ebenso die am 31.01.2000 im Ratssaal durchgeführte Informationsveranstaltung. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist in dieser Zeit erfolgt. Zur Erhöhung der Planungssicherheit wurde am 24.02.2000 ein Konsultationstermin bei der Genehmiigungsbehörde RP wahrgenommen. Mit den Bürgern der Wohnnachbarschaft und mit Vertretern der benachbarten Kleingartensparten wurden jeweils Aussprachen durch den Investor durchgeführt. Erläuterungen und Begründungen zum Planungsinhalt und zu den Änderungen können den beigefügten Teilen des Bebauungsplanes - Plan, Textfestsetzungen, Begründung - entnommen werden.