Stadtratsbeschlüsse 2000-2004

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Beschluß 10/00 vom 16.02.2000 (Beschlußvorlage 12/00)


Betreff

Aufhebung eines Kaufvertrages / Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 528/27 der Gemarkung Radeberg

Beschlußtext

  1. Der Stadtrat beschließt, den Kaufvertrag UR-Nr 1172/1998 des Notars Dr. jur. Edwin Braun aufzuheben.
  2. Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Teilfläche 528/27 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von ca. 825 m² zum Preis von 120.000,00 DM an die Eheleute Richter. Der Vollzug des Beschlusses erfolgt erst nach Meldung des Vorganges an den Kommunalen Schadensausgleich. Es ist alles zu vermeiden, was vom Kommunalen Schadensausgleich als zur Unzeit abgegebenes Anerkenntnis einer etwaigen Haftungsverpflichtung der Stadt angesehen werden könnte.

Begründung

Die Eheleute Richter kauften mit UR-Nr. 1172/1998 im Dezember 1998 ein Wohnbaugrundstück im B-Plangebiet Nr. 2 von Radeberg. Durch die bekannten Vorgänge im benannten Gebiet kam es nicht zum Vollzug des Kaufvertrages. Die Eheleute Richter hatten durch Kündigung von Festgeld in Höhe von 120.000,00 DM zur Kaufpreiszahlung einen Zinsverlust von ca. 12.000,00 DM. Nach den Maßgaben des neu zu beschließenden Bebauungsplanes liegt das Grundstück der Eheleute Richter nunmehr im Mischgebiet in unmittelbarer Nähe zum Gewerbegebiet. Durch die geplante Verbreiterung der Straße am Wall wird das Grundstück der Eheleute Richter, Flurstück 2177 der Gemarkung Radeberg, um 80 m² verkleinert. Das geplante Bauvorhaben ist deshalb nicht mehr auf diesem Grundstück möglich. Zu einem Kaufvertrag gemäß des Beschlussvorschlages liegt das Einverständnis der Eheleute Richter vor. Das Flurstück 528/27 der Gemarkung Radeberg ist Eigentum der Stadt Radeberg.