Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 69/99 vom 23.06.1999 (Beschlußvorlage 95/99)


Betreff

4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Heiderand", OT Großerkmannsdorf

Beschlußtext

  1. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Heiderand" soll im Teil A (Planteil) und Teil B (Text) sowie mit der Begründung mit dem Stand 21.06.1999 als Satzung beschlossen werden.
  2. Das Verfahren nach § 3 (3) und § 4 (4) Baugesetzbuch ist durchzuführen.

Begründung

Die Stadt Radeberg hat die Absicht, den seit dem 03.06.1993 rechtskräftigen Bebauungsplan "Am Heiderand" in Großerkmannsdorf, jetzt vorliegend in der Fassung der 3. Änderung zu ändern, da im Zuge des Hochbaus Ausnahmen und Befreiungen zugelassen wurden. Alle bisherigen Änderungsbeschlüsse sind in diese Änderung eingearbeitet worden. Die inhaltliche Begründung ist dem Änderungsentwurf zu entnehmen.

Nachtrag

Der Rat wird um Verständnis gebeten, daß die Anlagen leider erst als Tischvorlage vorgelegt werden, da das bearbeitende Büro aufgrund des Änderungsumfanges nicht fristgerecht liefern konnte. Es handelt sich um eine Vielzahl von Detailänderungen ohne Grundsatzcharakter. Das Landratsamt Kamenz fordert jedoch diesen Änderungsvorgang als Voraussetzung für jedes weitere Bauvorhaben im Wohngebiet.