Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

Voriger BeschlußZurück zur ÜbersichtNächster Beschluß

Beschluß 29/99 vom 24.02.1999 (Beschlußvorlage 33/99)


Betreff

Änderung der Hundesteuersatzung Großerkmannsdorf

Beschlußtext

Der Stadtrat beschließt die Änderung des § 9 der Hundesteuersatzung Großerkmannsdorf.

Begründung

Der § 9 der Großerkmannsdorfer Hundesteuersatzung enthält einen festgelegten Fälligkeitstermin zum 15.05. des jeweiligen Steuerjahres. Es ist jedoch rechentechnisch nicht möglich diesen Fälligkeitstermin zu halten, da die Jahressteuerveranlagung am Jahresanfang und nach Einnahmeart durchgeführt wird. Daher ist es nicht möglich einzelne Personenkonten getrennt zu berechnen bzw. wäre manuell, mit erheblichen Verwaltungsaufwand, pro Hundesteuerpflichtigen der Steuerbescheid zu ändern.