Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 19/99 vom 27.01.1999 (Beschlußvorlage 17/99)


Betreff

Vorzeitige Grundbuchbelastung zweier Grundstücke in Großerkmannsdorf

Beschlußtext

Der Stadtrat stimmt einer vorzeitigen Grundbuchbelastung der nachfolgend genannten Flurstücke der Gemarkung Großerkmannsdorf in der angegebenen Höhe durch die Erwerber zu:

  1. Wohnungsgrundbuch von Großerkmannsdorf Blatt 618 Miteigentum an den Flurstücken 154/12 und 154/14 der Gemarkung Großerkmannsdorf. Erwerber: Eheleute Eichler gem. Kaufvertrag UR-Nr. 1757/98 des Notars Dr. Braun. Belastung: Grundschuld in Höhe von 105.000,00 DM + Nebenleistung.
  2. Grundbuch von Großerkmannsdorf Blatt 391, Flurstück 628/9 der Gemarkung Großerkmannsdorf Erwerber: GBS GbR gem. Kaufvertrag UR-Nr. 1742/98 des Notars Dr. Braun. Belastung: Grundschuld in Höhe von 800.000,00 DM + Nebenleistungen.

Begründung

Die betreffenden Erwerber haben den genannten Grundbesitz erworben, stehen aber noch nicht als Eigentümer im Grundbuch. Damit die Erwerber bereits Investitionen an den Grundstücken tätigen können, sollen Grundschulden aufgenommen und im Grundbuch eingetragen werden. Der Beschluss des Stadtrates ist erforderlich, da im Grundbuch noch die Gemeinde Großerkmannsdorf als Eigentümer eingetragen ist.