Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 129/99 vom 24.11.1999 (Beschlußvorlage 144/99)


Betreff

Benutzung des Radeberger Marktplatzes als Parkplatz

Beschlußtext

Die Verwaltung wird beauftragt, eine optimale Lösung zur Beparkung des Marktes unterhalb der oberen Einlaufrinne, außer an Markttagen und zu Sonderveranstaltungen, zu erarbeiten, um das z.Zt. geduldete Parken auf der Gesamtfläche des Marktes zu reduzieren, das Parken rechtlich abzusichern und eine Parkordnung vorzugeben. Zu der Lösung ist in jedem Fall eine 2-Stunden-Befristungs-Regelung zuzuordnen sowie ein Ausschluß der Anbringung von Parkscheinautomaten auf dem Marktplatz.

Begründung

Seit April dieses Jahres wird das Parken auf dem Radeberger Marktplatz geduldet. Ausgangspunkt war die Beschränkung der Anzahl Parkplätze im Hauptstraßenbereich durch Baustelleneinrichtungen und damit verbunden Diskussionen zur Belebung der Innenstadt und die Erweiterung des Angebotes an Parkplätzen. Der Marktplatz wird außer zu den Markttagen nicht genutzt. Bei der Entscheidung zur weiteren Nutzung des Marktplatzes sind verschiedene Faktoren zu beachten, so z.B.

Die Duldung des Parkens über einen längeren Zeitraum hat gezeigt, dass dies gut funktioniert. Mit zu betrachten wäre sicherlich auch, dass durch den Neubau Quartier 11 und Sparkasse, Hauptstraße, auch neue Kundenparkplätze entstehen.