Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 109/98 vom 25.11.1998 (Beschlußvorlage 116/98)


Betreff

Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 1808 Gemarkung Radeberg

Beschlußtext

Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 1808 Gemarkung Radeberg mit einer Fläche von ca. 400 m² an die Garageneigentümer, die Bewohner der Grundstücke "An der Aue". Die Garageneigentümer erwerben in der Rechtsform als GbR. Der Kaufpreis beträgt ca. 7.200,- DM.

Begründung

Die Antragsteller sind die Eigentümer der Reihenhäuser "An der Aue". Die Garagen sind ausschließlich als diesen Reihenhäusern zugehörend anzusehen. Das Garagengrundstück ist nicht selbständig bebaubar. Der Kaufpreis errechnet sich aus den bis zum Jahr 2004, dem Auslaufen des Kündigungsschutzes gemäß SchuldRAnpG, erzielbaren Pachteinnahmen von 120,-- DM/Garage/Jahr. Das Flurstück 1808 Gemarkung Radeberg ist Eigentum des Volkes RT: Rat der Stadt Radeberg.