Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 69/97 vom 28.05.1997 (Beschlußvorlage 68/97)


Betreff

Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 26.10.1994

Beschlußtext

Der Stadtrat der Stadt Radeberg beschließt die folgenden Ergänzungen und Änderungen zur Vergnügungssteuersatzung vom 26.10.1994:

Ergänzung (einfügen nach 2. Abschnitt § 8):

§ 9 Ordnungswidrigkeiten

  1. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Verpflichtung gemäß § 7 dieser Satzung zuwider handelt.
  2. Die Ordnungswidrigkeit wird gemäß § 377 AO i. V. m. § 17 OWiG mit einer Geldbuße in Höhe von 10 v. H. des Grundbetrages nach § 8 dieser Satzung, höchstens jedoch mit 1.000,00 DM geahndet.
  3. Die Stadt Radeberg ist berechtigt, bei Verstoß gegen die Anmeldepflicht gemäß § 7 (1) dieser Satzung die Anzahl der aufgestellten Geräte zu schätzen und danach die Steuer zu erheben sowie die Geldbuße festzusetzen.

Änderungen:

Begründung

Die Vergnügungssteuersatzung vom 26.10.1994 enthielt bisher keine Regelungen zum Verstoß gegen die Anzeigepflichten gemäß § 7.