Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 39/97 vom 26.03.1997 (Beschlußvorlage 41/97)


Betreff

Jahresrechnung für den Zeitraum 01.01. bis 31.03.1995 Liegau-Augustusbad

Beschlußtext

  1. Der Stadtrat der Stadt Radeberg stellt gem. § 88 (3) der Gemeindeordnung för den Freistaat Sachsen (SächsGemO) die Jahresrechnung 1995 für den Zeitraum 01.01. - 31.03.1995 der ehemaligen Gemeinde Liegau-Augustusbad fest.
  2. Es werden Haushaltsausgabereste in Höhe von 37.000,- DM gebildet.

Begründung

Der Ortschaftsrat des Ortsteiles Liegau-Augustusbad hat in seiner Sitzung am 23.01.1997 in einer Vorberatung über die Jahresrechnung 1995 - Zeitraum 01.01. bis 31.03.1995 - beraten. Gemäß § 88 (3) SächsGemO ist der Beschluß über die Feststellung der Jahresrechnung vom Stadtrat zu treffen. Dieser gesetzlichen Vorgabe wird hiermit nachgekommen.