Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 29/97 vom 26.03.1997 (Beschlußvorlage 30/97)


Betreff

Einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Pillnitzer Straße West/Südteil für die Baufelder 8/9 und 14/15

Beschlußtext

  1. Zum Bebauungsplan Nr. 4 - Pillnitzer Straße West/Südteil - werden die in den zum Beschluß gehörenden Anlage 1 (Plan) und Anlage 2 (Text) aufgeführten Änderungen der Festsetzungen zu den Baufeldern 8/9/14/15, da sie die Grundzüge der Planung nicht berühren, als vereinfachte Änderungen auf der Grundlage des § 13 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Das Verfahren nach Satz 2 § 13 (1) BauGB kann entfallen, da die betroffenen Eigentümer die Wohnbau Radeberg GmbH und die berührten TÖB die Stadt Radeberg ist.

Begründung

Das planungsrechtliche Verfahren wurde mit der Wohnbau Radeberg GmbH und dem Landratsamt Kamenz, Dezernat Bau und Umwelt abgestimmt. Ein durch das Regierungspräsidium Dresden zu genehmigendes Änderungsverfahren ist auszuschließen. Aufgrund der in der Bundesrepublik geänderten Wohnungsbaustrategie ist es derzeit kaum möglich, Geschoßwohnungsbau in Neubaugebieten zu erschwinglichen Preisen zu realisieren. Mit der HBS Hochbau Sohland GmbH als Bauträger bestehen zur Wohnbau Radeberg GmbH verbindliche Vereinbarungen, die Fläche der Baufelder 8/9/14/15 zwischen der Neckargemünder Straße, der Garchinger Straße und dem Oberkircher Ring zu kaufen und die Bebauung mit Einfamilien-Reihenhäusern noch im April d. J. zu beginnen. Eine Reihenhausbebauung mit vorgegebenen Gebäudetypen des o. g. Betriebes war nicht vollständig mit den im B-Plan festgelegten Baulinien/- grenzen realisierbar, hier sind Abweichungen erforderlich, die nicht grundsätzlicher Natur sind. Die wesentlichen Änderungen bestehen im Wegfall einer Straße (Schwalbacher Straße) und im Wegfall der Parkpaletten, insbesondere aus Gründen der Aufwandsreduzierung im Erschließungsaufwand. Diese beiden Probleme waren auch der wesentliche Inhalt der Abstimmung und Übereinkunft mit dem Landratsamt Kamenz.