Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 139/97 vom 26.11.1997 (Beschlußvorlage 148/97)


Betreff

Feststellung Jahresabschluß 1996 des Alten- und Pflegeheimes Radeberg

Beschlußtext

Der Stadtrat stellt gemäß § 17 Sächs. Eigenbetriebsgesetz den als Anlage zur Beschlußvorlage beigefügten Jahresabschluß fest. Der Stadtrat beschließt:

  1. den Jahresüberschuß flir erforderliche Investitionen in den Jahren 1998/1999 zu verwenden.
  2. die Betriebsleitung zu entlasten.

Begründung

Der Jahresabschluß wurde gemäß § 110 SächsGemO durch die ST Treuhand Lincke & Rinke GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde aufgrund des Vorschlages des Stadtrates mit Beschluß Nr. 53/97 an den Sächsischen Rechnungshof durch diesen am 15.07.1997 beauftragt.