Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 129/97 vom 15.10.1997 (Beschlußvorlage 133/97)


Betreff

Kostenübernahme-Vereinbarung mit dem AZV Obere Röder für die Herstellung des Regenüberlaufbauwerks 9 - An den Leithen

Beschlußtext

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kostenübernahme-Vereinbarung gemäß Anlage zur Beschlußvorlage mit dem AZV Obere Röder für die Herstellung des Regenüberlaufbauwerks 9, An den Leithen, abzuschließen.
  2. Die in der Vereinbarung dargestellten Kosten sind in Abhängigkeit von der Gewährung der durch das Regierungspräsidium in Aussicht gestellten Förderung in den Wirtschaftsplänen 1998 und 1999 des Eigenbetriebes Abwasser darzustellen.

Begründung

Das AZV-Gesamtvorhaben Kläranlage Radeberg und Hauptsammler ist Teil des Vorhabens saubere Röder / Wasserfassungen Radeburg/Rödern. In diesem Zusammenhang wurde auch das Regenüberlaufbauwerk als förderfähig angesehen, obwohl es sich um ein Bauwerk im städtischen Netz (Hauptsammler Innenstadt) handelt. Da Fördermittel für Abwasserbauwerke nur noch an Zweckverbände ausgereicht werden, ist in diesem Falle - im Zusammenhang mit dem wasserwirtschaftlichen Bescheid (s. Anlage) - eine Ausnahme auf Grund der behördlichen Einschätzung der Bedeutung dieser Maßnahme vorgesehen, indem der AZV Obere Röder als Zuwendungsempfänger beschieden wird. Es ist somit notwendig, mit dem AZV zu regeln, wie die Refinanzierung der Eigenmittel durch die Stadt erfolgt. Diesem Zweck dient diese Kostenübernahme-Vereinbarung.