Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 109/97 vom 24.09.1997 (Beschlußvorlage 101/97)


Betreff

Unentgeltlicher Besuch des Schloßmuseums für Inhaber des Landesfamilienpasses

Beschlußtext

Der Stadtrat beschließt, daß Inhaber des Landesfamilienpasses zum unentgeltlichen Besuch des Museums Schloß Klippenstein berechtigt sind.

Begründung

Es wurde von der Sächsischen Staatsregierung ein Familienpaß für den Freistaat Sachsen eingeführt. Diesen Paß können Familien mit 3 und mehr Kindern, für die die Eltern Kindergeld erhalten, Familien mit einem Elternteil (Alleinerziehende) bereits ab 2 Kindern bzw. Familien mit einem behinderten Kind beantragen. Der Paß berechtigt zum unentgeltlichen Besuch von Burgen, Schlössern und Museen in der Trägerschaft des Freistaates Sachsen. Die Stadt Radeberg möchte Inhabern dieses Passes die Möglichkeit geben, unentgeltlich das Museum des Schloß Klippenstein zu besuchen.