Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 1/97 vom 29.01.1997 (Beschlußvorlage 166/96)


Betreff

Feststellung des Jahresabschlusses 1995 des Alten- und Pflegeheimes Radeberg

Beschlußtext

Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sachs. Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 der Sächs. Eigenbetriebsverordnung

  1. Feststellung des Jahresabschlusses
    Bilanzsumme20.028.775 DM
    davon entfallen auf der Aktivseite auf
    das Anlagevermögen13.880.198 DM
    das Umlaufvermögen6.148.577 DM
    davon entfallen auf der Passivseite auf
    das Eigenkapital18.790.178 DM
    die Rückstellungen14.000 DM
    die Verbindlichkeiten1.224.597 DM
    Jahresüberschuß345.360 DM
    Summe der Erträge8.997.275,65 DM
    Summe der Aufwendungen8.651.915,90 DM
  2. Verwendung des Jahresüberschusses
    Einstellung von Rücklagen 622.200,40 DM, Rechnungsvortrag 2.976.262,70 DM. Der Rechnungsvortrag entstammt den Jahresabschlüssen 1993 und 1994. Ein Beschluß wurde darüber nicht gefaßt und ist gemäß der diesjährigen Prüfungsfeststellung nachzuholen.
  3. Die Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 1995 entlastet.

Begründung

Die "ST Treuhand Lincke & Rinke GmbH" Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde vom Bürgermeister mit der Prüfung beauftragt.