Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 99/96 vom 28.08.1996 (Beschlußvorlage 96/96)


Betreff

Erwerb des Flurstückes 873 der Gemarkung Radeberg Liegewiese Stadtbad

Beschlußtext

Der Stadtrat bestätigt den als Anlage zur Beschluß vorläge beigefügten Kaufvertrag UR-Nr. 971/1996 des Notars Dr. jur. Edwin Braun vom 01.08.1996 zwischen der Erbengemeinschaft Messerschmidt (Veräußerer) und der Stadt Radeberg (Erwerber) zum Flurstück 873 der Gemarkung Radeberg.

Begründung

Das Flurstück 873 der Gemarkung Radeberg ist Eigentum der Erbengemeinschaft Messerschmidt und hat eine Größe von 7.790 m². Der Kaufvertrag mit der Erbengemeinschaft Messerschmidt wurde abgeschlossen, da dieses Flurstück seit der Eröffnung des Stadtbades als Liegewiese genutzt wird und 1996 eine Filteranlage darauf errichtet wurde.