Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 89/96 vom 28.08.1996 (Beschlußvorlage 106/96)


Betreff

Aufnahme der freiwilligen Bewerber in die Vorschlagsliste für Schöffen für die Amtsperiode 1997 bis 2000

Beschlußtext

Der Stadtrat beschließt einzeln, folgende Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen gemäß Schöffenverwaltungsvorschrift vom 14. März 1996 aufzunehmen:

Name, Vornamegeb. amwohnhaft
1Brauer, Waldemar25.12.192201454 Radeberg, Flügelweg 57
2Fellendorf, Ralf24.01.195801454 Radeberg, Dresdener Straße 73
3Hirschnitz, Edeltraud04.01.193901454 Radeberg, R.-Blum-Weg 8b
4Klengel, Wolfgang16.02.194101454 Radeberg, Dr.-Fr.-Wolf-Straße 15
5Kluge, Martin27.07.195401454 Radeberg, Rathenaustraße 7
6Kronschwitz, Wolfgang14.09.193501454 Radeberg, Waldstraße 5
7Müller, Eva11.04.194801454 Radeberg, Th.-Körner-Straße 3
8Pucher, Freimut21.09.193201454 Radeberg, Röderstraße 29
9Ranft, Birgit21.09.196001454 Radeberg, Friedrichstal 2
10Roitzsch, Michael21.12.195601454 Radeberg, Schönfelder Straße 15
11Scholz, Ute05.05.196501454 Radeberg, J.-Gagarin-Straße 27
12Spiegel, Michael22.02.195501454 Radeberg, Dr.-Fr.-Wolf-Straße 41
13Tropschug, Monika16.06.194301454 Radeberg, Heidestraße 150
14Vogel, Michaela25.01.196501454 Radeberg, Badstraße 20

Begründung

In diesem Jahr findet für die Amtsperiode 1997 bis 2000 die Wahl der Schöffen statt. Dazu haben die Gemeinden zur Vorbereitung der Wahl und Berufung der Schöffen Vorschlagslisten aufzustellen. Mit Schreiben des Landgerichtes Dresden vom 08.05.1996 wurde die Zahl der von der Stadt zu benennenden Schöffen auf mindestens 7 Personen festgelegt. Die Vorschlagsliste soll alle Kreise der Bevölkerung nach Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen (§ 36 Abs. 2 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz). Wichtig für das Amt des Schöffen sind in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils sowie geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung (wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes). Es ist nicht statthaft, die Liste nur auf Grund von Vorschlägen der im Stadtrat vertretenen Parteien zusammenzustellen. Umstehende Personen haben sich, Bezug nehmend auf die Veröffentlichung in "die Radeberger" vom 24.05.1996 freiwillig zur Verfügung gestellt. Alle eingegangenen Bewerbungen sind umseitig berücksichtigt; eine Vorauswahl wäre unzulässig gewesen. Für die Aufnahme jeder einzelnen Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich (bei uns: mindestens 18 Stimmen).