Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 7/96 vom 24.01.1996 (Beschlußvorlage 12/96)


Betreff

Beschluß über die einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Badstraße Ost - GE 1/ GE 2

Beschlußtext

  1. Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes Dresden vom 27.12.1995 wird der Beschluß des Stadtrates zur einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 - Beschl.-Nr. 169/95 vom 25.10.1995 - aufgehoben und der Beschlußtext unter Pkt. 2 geändert.
  2. Als einfache Änderung nach § 13 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 2, Badstraße Ost, wird zu den Baufeldern GE 1 und GE 2 folgendes beschlossen:
    • Änderungen im Plan Teil A:
      Die Baufelder GE 1 und GE 2 werden vereinigt, die eingetragene Nutzungsgrenze entfällt. Maße der baulichen Nutzung GRZ 0,6, GFZ 0,8, geschlossene Bebauung, 2-geschossig mit max. 10 % Grundfläche 3-geschossig TH 262,0/8,0 m, bei 10 % Grundfläche TH bis auf 12,0 m möglich.
    • Änderungen im Text, Teil B:
      Ziffer 3: Eine freistehende Werbeanlage ist auch im Bereich des Knotens Badstraße / Christoph-Seydel-Straße nach Abstimmung mit dem Straßenbauamt Meißen mit gesonderter Zustimmung der Stadt zur Gestaltung zulässig.
      Ziffer 4.3: gilt nicht für Sporthallen
      Ziffer 5: bestehender Text als 5.1, dazu als 5.2: in GE 1/2 Nutzungen gemäß BauNVO § 8 (2)
      Ziffer 1: hier nur nicht wesentlich störende sonstige Gewerbebetreibende zulässig. Nutzungen gemäß BauNVO § 8 (3), Ziffer 2. und 3.
      Ziffer 6.3: ausgenommen sind Sportfreiflächen
      Ziffer 12: entfällt