Stadtratsbeschlüsse 1995-1999

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Beschluß 169/95 vom 25.10.1995 (Beschlußvorlage 188/95)


Betreff

Einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Badstraße Ost - Baufelder GE 1 / GE 2

Beschlußtext

  1. Der Beschluß Nr. 100/95 wird aufgehoben
  2. Als einfache Änderungen nach § 13 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 2, Badstraße Ost, wird zu den Baufeldern GE 1 und GE 2 folgendes beschlossen:
    • Änderungen im Plan Teil A:
      • die Baufelder GE 1 und GE 2 werden vereinigt, die eingetragene Nutzungsgrenze entfällt;
      • Maße der baulichen Nutzung: geschlossene Bebauung möglich 2-geschossig mit max. 10 % Grundfläche 3-geschossig Festsetzung Traufhöhe entfällt Text Nr. 2.2
    • Änderungen im Text, Teil B:
      • Ziffer 3: eine freistehende Werbeanlage ist auch im Bereich des Knotens Badstraße/Christoph-Seydel-Straße mit gesonderter Zustimmung der Stadt zur Gestaltung zulässig,
      • Ziffer 4.3: gilt nicht für Sporthallen
      • Ziffer 5: bestehender Text als 5.1, dazu als 5.2. : in GE 1/2 Nutzungen gemäß BauNVO § 8 (2), Ziffer 1: hier nur nicht wesentlich störende sonstige Gewerbebetriebe zulässig Nutzungen gemäß BauNVO § 8 (3), Ziffer 2. und 3.
      • Ziffer 6.3: ausgenommen sind Sportfreiflächen
      • Ziffer 12: entfällt