Stadtratsbeschlüsse 1990-1994

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Beschluß 6/94 vom 27.01.1994 (Beschlußvorlage 1/94)


Betreff

Satzung über den Anschluß- und Benutzungszwang zur Fernwärmeversorgung der Stadt Radeberg

Beschlußtext

  1. Die Regelung der Fernwärmeversorgung der Stadt Radeberg wird auf der Grundlage des § 14 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen als Satzung beschlossen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und öffentlich bekanntzumachen.

Begründung

Die Fernwärmeversorgung verbessert die Lebens- und Wohnverhältnisse der Bürger und liegt daher im öffentlichen Interesse. Sie ist als Bedürfnis für die Allgemeinheit zu bejahen.

Bereits mit Beschluß Nr. 76/92 vom 30. Juli 1992 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung die Fernwärmeversorgungsgebiete festgelegt, der zugleich Anschluß- und Benutzungszwang enthielt.

Der Anschluß- und Benutzungszwang sieht das Wohngebiet 1 mit seinen Grenzen: Heidestraße, Dresdener Straße, Elsa-Fenske-Straße, Waldstraße, Industriegelände Robotron-Telecom und das Wohngebiet 2 mit seinen Grenzen: Heidestraße, Am Goldbachgrund, Schillerstraße, Flügelweg, Richard-Wagner-Straße, Pillnitzer Straße, Flügelweg, Juri-Gagarin-Straße, Robert-Blum-Weg vor.

Die vorliegende Satzung entspricht dem vorgenannten Beschluß Nr. 76/92 und trägt diesem Rechnung.