Stadtratsbeschlüsse 1990-1994

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Beschluß 39/94 vom 24.03.1994 (Beschlußvorlage 44/94)


Betreff

Aufbau und Betreibung eines städtischen Bauhofes

Beschlußtext

  1. Auf Grundlage von § 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21.04.1993 beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Aufbau und die Betreibung eines städtischen Bauhofes im Regiebetrieb.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen finanziellen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, den städtischen Bauhof ab 01.05.1994 arbeitsfähig zu gestalten.