Stadtratsbeschlüsse 1990-1994

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Beschluß 14/94 vom 27.01.1994 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 14/94)


Betreff

Umschuldung des Ergänzungskredites zum Heizhaus in Höhe von 250,0 TDM an die WVR Wärmversorgungs GmbH

Beschlußtext

  1. Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Bürgschaftserklärung gemäß Anlage 1 (siehe Beschlußvorlage).
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung gemäß § 82 SächsGemO Abs. 5 von der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.

Begründung

Die Stadt Radeberg hat mit Schuldurkunde vom 13.02.1991 im Rahmen des Kommunalkreditprogrammes bei der Deutschen Ausgleichsbank einen Ergänzungskredit zum Bau des Heizhauses in Höhe von 250,0 TDM aufgenommen. Die Kreditaufnahme wurde mit Beschluß der Stadtverordnetenversammlung Nr. 139/90 vom 13.12.1990 bestätigt. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 19.04.1991 erteilt. Die anteilige Übernahme in Höhe von 63,8 % der gesamt aufgenommen Kreditschuld liegt in dem Anteil der Hanseatischen AG in Höhe von 36,2 % Gesamtunternehmen begründet. Schuldendienst wurde bisher nicht geleistet. Die gezahlten Zinsen wurden der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg durch die Stadtverwaltung in Rechnung gestellt und ausgeglichen. Mit der Umschuldung wird erreicht, daß die Belastung der Gesamtverschuldung der Stadt in Höhe von 250,0 TDM gemindert wird.